Statt mit einer Versöhnung mit seiner Dating-Liebe endete ein Treffen mit einer 30-Jährigen aus Köln mit deren Tod. Nun muss sich der 40 Jahre alte Angeklagte vor Gericht verantworten.
Prozess in KölnTragisches Ende einer Dating-Liebe in Porz-Eil

Akten liegen beim Auftakt eines Prozesses auf einem Tisch im Landgericht. (Archivbild)
Copyright: picture alliance/dpa
Eigentlich sollte es ein Versöhnungstreffen werden. Er sei total „verliebt“ gewesen in die 30-Jährige, die er zwei Monate zuvor über eine Dating-App kennengelernt hatte. Doch dann wurde der Mann von seiner Eifersucht übermannt und sah rot. Seit Donnerstag steht er wegen Vergewaltigung und anschließendem Verdunkelungsmord aus niedrigen Beweggründen vor der 5. Großen Strafkammer am Landgericht.
Schnell kam es zu ersten Streitereien
Im Februar hatten sich der Angeklagte (40) und die 30-Jährige über eine Dating-App kennengelernt. Zehn Tage später kam es im März zum ersten Treffen. Der Angeklagte sagte später in seiner Einlassung, dass er sich sofort in die Frau verliebt habe. Auch habe es an jenem Tag den ersten Geschlechtsverkehr zwischen beiden gegeben. Auch die Anklage geht davon aus, dass zwischen den beiden fortan eine Beziehung bestand. Doch dann sei es nach kurzer Zeit schon zu ersten Streitigkeiten gekommen, wegen „anlassloser Eifersucht“ des Angeklagten, wie die Staatsanwältin sagte. Der Streit muss so heftig gewesen sein, dass sich die Frau daraufhin eine zweiwöchige Auszeit erbeten habe, ob sie die Beziehung fortführen wolle. Dennoch schaffte es der Angeklagte nicht, zwei Wochen Distanz zu wahren.
Eifersucht des Mannes führte zum Eklat
„Er erschien zwei Mal unangekündigt vor ihrer Wohnung, um zu sehen ob sie Männerbesuch hat“, erklärte Verteidiger Gunnar Borchardt für den 40-Jährigen. Das bemerkte die Frau, es kam jeweils zum Eklat. Am 23. April schließlich verabredeten sich beide in der Wohnung des späteren Opfers in Porz-Lind. „Mein Mandant hatte die Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft noch nicht aufgegeben“, erklärte Borchardt. Bis an diesem Punkt stimmen Anklage und Einlassung des Angeklagten auch weitgehend überein. Die Anklage geht davon aus, dass der Angeklagte die 30-Jährige bei dem Treffen vergewaltigte, weil sie sich habe trennen wollen. Anschließend habe er sie ermordete, um das Sexualverbrechen zu verdunkeln.
Der Angeklagte behauptet hingegen, dass er und die Frau „gekuschelt“ und anschließend Sex gehabt habe. Beim Ankleiden habe die 30-Jährige ihm dann aus dem Nichts gesagt, „dass sie in der Auszeit mit einem anderen Mann geschlafen“ habe. Der Angeklagte sagte später: „Ich hatte Wut im Bauch.“ Er habe sich „verarscht“ gefühlt, habe die Frau gewürgt und mit einem Messer aus der Küche auf sie eingestochen. Wie beim Prozessauftaktbekannt wurde, hat der Mann bereits wegen einer Gewalttat gegen eine Ex-Partnerin aus Eifersucht im Gefängnis gesessen. (bks)