Der Täter kam mit seiner Familie vor sechs Monaten nach Deutschland und verübte brutale Einbrüche. Nun stand er vor dem Schöffengericht.
Prozess in KölnEinbrecher spiegelte sich im Fernsehbildschirm

Ein Einbrecher sorgte in Köln für gewaltigen Schrecken. (Symbolbild)
Copyright: dpa
Vier Jahre Haft, das ist die Grenzen am Amtsgericht. Mehr kann eine Schöffenabteilung nicht verhängen. Am Freitag ging das Schöffengericht im Prozess gegen einen 24-Jährigen nah an diese Grenze und schickte ihn wegen Raubs in einem besonders schweren Fall, Wohnungseinbruch sowie Computerbetrug für drei Jahre und acht Monate in Haft.
„Der erste Vorwurf war sehr erheblich“, gab der Vorsitzende Rolf Krebber dem Albaner mit auf den Weg, der erst seit sechs Monaten mit Frau und zwei Kindern in Deutschland ist, von denen er zwei in Untersuchungshaft sitzt. Was das Opfer am 20. August 2023 in ihrer Wohnung erleben musste, fasste Krebber wie folgt zusammen: „Das mag man sich alles nicht mal in seiner schlimmsten Fantasie vorstellen.“
Opfer stand Todesängste aus
Die 30-Jährige saß gegen 22 Uhr in ihrem Wohnzimmer und schaute Fernsehen, als sie plötzlich in einer Spiegelung einen fremden Mann sah. „Da bin ich aufgesprungen und dann habe ich auch schon das Messer gesehen“, sagte die Frau sichtlich bewegt im Zeugenstand. Der Täter war zuvor über das Schlafzimmerfenster in ihre Wohnung eingestiegen, hatte dann die Frau bemerkt und sich in ihrer Küche mit einem Messer von 20 Zentimetern Klingenlänge bewaffnet. Das Messer vor sich haltend, trat der Mann dann in das Wohnzimmer der Frau und bedrohte sie. „Ich habe versucht ruhig zu bleiben“, sagte die 30-Jährige, die bei einem großen TV-Sender arbeitet. Das sei ihr aber sehr schwer gefallen. „Das Messer war die ganze Zeit sehr präsent“, sagte die Frau, die in Begleitung eines psycho-sozialen Prozessbegleiters ihre Aussage machte. Verstanden habe sie den Täter kaum. Irgendwas mit „Geld“ habe er gesagt, und sie habe ihm aus einem Regal ein Kleingeld-Glas gegeben. „Mehr Bargeld hatte ich gar nicht in der Wohnung“, sagte die Zeugin unter Tränen.
Frau löste den Notruf aus
Damit sei der Angeklagte aber nicht zufrieden gewesen und er habe sie mit vorgehaltenem Messer schließlich ins Schlafzimmer geführt. „Ich habe ihm immer wieder gesagt, dass das Messer mir Angst macht. Ich wusste nicht, was als nächstes passiert“, sagte die Frau. Es gelang ihr jedoch, die Notruffunktion ihres Handys auszulösen.
Nach Ertönen des Alarms schubste der Täter die Frau gegen einen Kleiderschrank: „Ich dachte: Das war es jetzt.“ Todesangst stand die Frau aus. Doch der Räuber warf das Messer, sprang aus dem Fenster und rannte davon. Bis heute leidet die Frau an einer posttraumatischen Belastungsstörung, kann nur schwer einschlafen. „Das war der stärkste Eingriff in meine Privatsphäre, den ich mir vorstellen kann“, sagte die Frau, die eine Entschuldigung des Angeklagten ablehnte
Noch ein Einbruch wird dem Angeklagten zur Last gelegt. Auch in diesem Fall traf er den Wonungsinhaber an und floh, konnte aber noch eine EC-Karte entwenden, mit der er in einem Büdchen und in einem Imbiss einkaufte, was das Gericht als Computerbetrug wertete.