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Prozess in KölnFluggast erhält 21.000 Euro Schadenersatz für gestrichenen Flug

Lesezeit 2 Minuten
ARCHIV - 16.12.2022, Hamburg: Ein Passagierflugzeug landet am Nachmittag auf dem Flughafen Hamburg Airport.

Ein Passagierflugzeug landet auf einem Flughafen (Symbolbild)

Wegen eines Streiks wurde der Flug kurzfristig gestrichen und eine teure Alternative konnte nur auf eigene Faust geschaffen werden. Nun hat das Landgericht in dem Fall geurteilt.

Die Richter am Landgericht haben in einem Klageverfahren einem Fluggast, dessen Flug einen Tag vor Reiseantritt ersatzlos annulliert worden war, Schadensersatz zugesprochen – knapp 21 000 Euro. Zudem muss die Fluggesellschaft 2400 Euro Ausgleichszahlungen leisten, wie das Landgericht am Dienstag mitteilte.

Für den 27. Juli 2022 hatte der Kläger für sich, seine Frau und die gemeinsamen zwei Kinder in der Economy Class einen Flug nach Los Angeles gebucht. Einen Tag vor der Reise annullierte die Fluglinie den Flug wegen kurzfristig angekündigter Streiks des Bodenpersonals am Flughafen in Frankfurt am Main. Auf eine per Chat bei der Beklagten gestellte Anfrage nach Flugalternativen für den Reisetag wurde erklärt, es seien keine Alternativen zu dem Flug verfügbar. Entweder solle eine andere Option gewählt oder ein späterer Versuch unternommen werden.

Der Kläger musste sich daraufhin selbst um einen Ersatzflug bemühen. Für ihn und seine Familie konnte schließlich eine Flugverbindung mit einer anderen Fluggesellschaft von Frankfurt über Toronto nach Los Angeles in der Business-Class zum Preis von umgerechnet 20 845,62 Euro gebucht werden. Obwohl der Ersatzflug in der teureren Business-Class erfolgt war, entschied das Gericht, dass dem Kläger wegen der Annullierung Ausgleichsansprüche zustünden. So sei die Unterrichtung des Klägers über die Annullierung viel zu kurzfristig gewesen. Zudem habe die Fluggesellschaft kein anderweitiges Beförderungsangebot unterbreitet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (bks)