Ein 51-Jähriger soll auf einer Party eine 20-Jährige belästigt und auf die Tanzfläche uriniert haben. Vor Gericht glänzte er durch schlechte Manieren.
Prozess in KölnWildpinkler ohne Manieren beschäftigt Kölns Justiz

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.
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Ein Wildpinkler der besonderen Art beschäftigt seit Mittwoch das Amtsgericht: Erst soll der 51 Jahre alte Verkehrspsychologe auf einer Technoparty eine 20-jährige Schülerin unter anderem auf der Tanzfläche uriniert haben, wobei er auch ein Hosenbein der Schülerin und eines jungen Mannes (20) eingenässt haben soll. Das Gericht hatte gerade Platz genommen, da lümmelte der 51-Jährige auf der Anklagebank und trank Kaffee. „Wenn Sie dann mit ihrem Kaffee fertig sind, können wir anfangen?“, fragte die Vorsitzende Dr. Andrea Fuchs spitz. Doch die Ermahnung verpuffte gleich wieder. Während der Belehrung über seine Rechte im Prozess, widmete sich der Mann seinem Mobiltelefon und schien eine SMS zu schreiben.
Dass der 51-Jährige Probleme mit Umgangsformen haben könnte, legt auch die Anklage wegen sexueller Belästigung und Beleidigung nahe. Laut Staatsanwaltschaft hatte der 51-Jährige am 23. April 2023 an einer mutmaßlich illegalen Techno-Party in einer Unterführung der Bundesautobahn 555 in Marienburg teilgenommen. Hierbei soll er die Schülerin zunächst von hinten angetanzt, an den Hüften gepackt und sich anschließend mit seinem Lendenbereich an ihr gerieben haben. Die Frau habe sich aber befreien können. Wenig später habe der Mann aber erneut hinter ihr gestanden und habe ungeniert auf der Tanzfläche Wasser gelassen und dabei ihr Hosenbein getroffen. Der 51-Jährige schwieg zunächst zu den Vorwürfen.
Angeklagter erhielt Ermahnung
Laut dem Opfer sei der Angeklagte aufgrund seines fortgeschrittenen Alters auf der Party aufgefallen. Hinzu kam, dass er in Begleitung eines Mannes in einem Weihnachtsmannkostüm gewesen sei. „Der war witzig, wir haben ein Foto gemacht“, sagte die 20-Jährige. Der Angeklagte habe Visitenkarten verteilt und sich als Verkehrspsychologe vorgestellt. Später auf der Tanzfläche habe der 51-Jährige sie von hinten gepackt und an den Hüften gehalten. Sie habe die Veranstalter der Party aufgefordert, den Angeklagten wegzuschicken. Die hätten zwar eine Ermahnung ausgesprochen, aber wohl — so berichtete es später ein anderer Zeuge — dem Angeklagten eine zweite Chance gegeben.
Wenig später, so die 20-Jährige, habe sie „was warmes“ an ihrem Bein gespürt. Sie habe sich umgedreht und den Angeklagten gesehen: „Die Hose war geöffnet und den Penis habe ich auch sehen können“, sagte die von dem Vorfall sichtlich traumatisierte Frau. „Das war ekelhaft. Ich hatte Angst, Panik“, so die Schülerin. Und weiter: „Der Weihnachtsmann hat sich aber bei mir für das Verhalten des Angeklagten entschuldigt.“
Die Aussage der 20-Jährigen wurde von zwei Partygästen (19 und 20), in allen Punkten bestätigt. Der 20-Jährige selbst, war ebenfalls Opfer der Notdurft-Attacke des 51-Jährigen geworden und hatte ebenfalls ein „nasses Hosenbein“.
Über Verteidigerin Eva Kuhn räumte der Angeklagte schließlich ein, dass er uriniert habe. Grund: Drei Bier und eingenommene Psychopharmaka, die erheblichen Harndrang erzeugt hätten. Den Griff an die Hüfte der Schülerin stritt er in der Gerichtsverhandlung ab: „Das ist eine massive Beschuldigung. Ich bin sicher, dass ich das nicht gemacht habe“, so der 51-Jährige.
Der Prozess soll kommende Woche mit der Vernehmung des „Weihnachtsmanns“ fortgesetzt werden.