Prozess wegen UnterschlagungGeld im Automaten stecken lassen – Kölner griff zu

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Köln – Die Sozialbetreuerin (46) hatte einen anstrengenden Tag hinter sich und war zerstreut, als sie auf dem Heimweg auf der Venloer Straße in Ehrenfeld noch schnell Geld am Automaten abhob. Als sie gerade die EC-Karte in ihrem Rucksack verstaute, betrat ein Mann (44) den Vorraum, in dem sich die Geldautomaten befinden. Irgendwie sei sie gestresst gewesen, sagte die 46-Jährige im Zeugenstand vor dem Amtsgericht. Sie habe sofort die Bank verlassen, sei aufs Rad gestiegen und losgefahren. Ein paar Minuten später habe sie dann gedacht: „Oh Mist, ich habe das Geld vergessen.“ Als sie wieder zurück zur Bank kam, war es nicht mehr da. Nach einem Telefonat mit der Bank am nächsten Tag war klar, dass der Automat die Scheine nicht wieder eingezogen und den Betrag auf ihr Konto rückgebucht hatte, sondern dass jemand das Geld an sich genommen haben musste.
„Kameraaufnahmen lügen wohl nicht“
Wegen Diebstahls stand nun der 44-Jährige, der kurz nach der Frau den Automatenraum an jenem Abend im August 2020 betreten hatte, vor dem Amtsgericht. Zunächst bestritt er die Tat. Er habe selbst 60 Euro abgehoben, behauptete er und legte zum Beweis einen Kontoauszug vor. Der zeigte aber, dass der Mann nur 30 Euro abgehoben hatte. Ferner zeigten Aufnahmen einer Überwachungskamera deutlich, dass der Angeklagte mindestens einen 50-Euro-Schein aus dem Automaten entnommen hatte - schwer möglich, wenn man nur 30 Euro abhebt. Die Beweislast war schließlich so erdrückend, dass der Angeklagte sagte: „Ja, die Kameraaufnahmen lügen wohl eher nicht.“
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Am Ende wurde er wegen Unterschlagung statt Diebstahls zu 80 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Unterschlagung deshalb, wie der Vorsitzende erläuterte, weil kein „Gewahrsamsbruch“ stattgefunden hatte. Der 44-Jährige habe das Geld ja nicht unmittelbar der 46-Jährigen weggenommen, sondern er habe die frei zugänglichen, noch im Geldschlitz des Automaten steckenden Scheine an sich genommen.