Der Angeklagte Drach soll laut psychiatrischem Sachverständigen zu weiteren, schweren Straftaten fähig sein.
Sicherheitsverwahrung nach Haft?Gutachter erwartet von Drach weitere, schwere Straftaten

Der Angeklagte Thomas Drach. (Archivfoto)
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Geht es nach dem psychiatrischen Sachverständigen im Prozess gegen Reemtsma-Entführer Thomas Drach, dann muss der 62-Jährige nach einer möglichen Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. Die sogenannte „Legalprognose“, so der Gutachter, sei „negativ“. Auch in Zukunft bestehe mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr, dass von Drach weitere schwerwiegende Straftaten ausgingen. Drachs Lebenslauf sei von einer „tief verwurzelten Delinquenz“ gekennzeichnet. Darüber hinaus habe er „narzisstische und dissoziale Persönlichkeitsanteile“, die zwar keiner Persönlichkeitsstörung entsprächen, aber dennoch stark ausgeprägt seien. Bemerkenswert fand der Sachverständige aus Essen, dass Drach mit seinen 62 Lebensjahren „seinen Lebensunterhalt noch nie wirklich mit Arbeit bestritten“ habe. Lediglich nach der Schule habe er drei Monate in einer Firma in Erftstadt gearbeitet.
Drach träumte von Luxusleben – durch Straftaten
Anschließend habe es noch den kurzen Versuch gegeben, sich mit einem Speditionsunternehmen selbstständig zu machen. Das war es dann aber auch schon mit Drachs „klassischem bürgerlichen Erwerbsleben“, sagte der Sachverständige. Drach habe vielmehr von einem Leben in Luxus geträumt, das er mit der Begehung von Straftaten versucht habe zu erreichen.
1996 wäre es Drach fast gelungen. Mit der Entführung von Tabakkonzern-Erbe Jan Philipp Reemtsma hatte Drach 15 Millionen D-Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken als Lösegeld erpresst. Zwei Jahre währte anschließend der Traum vom Luxusleben. Drach hatte sich ins südamerikanische Uruguay abgesetzt.
Gutachter empfiehlt anschließende Sicherheitsverwahrung
Im März 1998 war der Traum dann ausgeträumt: Drach wurde in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires festgenommen und an die Bundesrepublik ausgeliefert. Anschließend verurteilte ihn das Landgericht Hamburg zu vierzehneinhalb Jahren Haft. Während der Haft ergaben sich dann Anzeichen dafür, dass Drach seine „akribisch durchgeplanten Straftaten“, wie der Sachverständige sagte, durchaus als Arbeit wahrnahm. So hatte Drach im Prozess vor dem Landgericht Hamburg die Entführung von Reemtsma zwar eingeräumt. Doch bis heute hat er sich nicht zum Verbleib des Lösegelds geäußert.
In der Haft habe Drach damals aber einen „apodiktischen Anspruch“ auf das erlangte Lösegeld gestellt, „so als wäre es hart erarbeitetes Geld“, sagte der Sachverständige. Drach werden in dem Prozess vier Raubüberfälle auf Werttransporter zur Last gelegt. Zudem ist er wegen versuchten Mordes angeklagt.