Sozialer WohnungsbauEin Viertel aller Bewohner profitiert möglicherweise unberechtigt

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Wohnungsbau Symbolbild dpa

Sozialer Wohnungsbau (Symbolbild)

Köln – Bis vor einigen Jahren haben die Kommunen geprüft, ob die Nutzer noch berechtigt sind, Sozialwohnungen zu nutzen. Denn: Wer mal – etwa als Student – Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein hatte, dann aber später zu viel Einkommen für das Wohnen in einer Sozialwohnung hatte, musste eine gestaffelte Fehlbelegungsabgabe zahlen. Dieses Instrument wurde in NRW 2006 abgeschafft. Damit sollte Tendenzen zur Ghettoisierung vorgebeugt werden, die Verwaltungen scheuten auch den Aufwand und die sensible Datenabfrage.

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Seitdem sind nur Schätzungen möglich, wer unberechtigterweise von einer günstigen Miete profitiert. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein schätzt die Zahl auf bis zu 25 Prozent. „Berichten zufolge liegen 40 Prozent der Bewohner von Sozialwohnungen schon drei Jahre nach Einzug über den zulässigen Grenzen“, sagt Geschäftsführer Thomas Tewes. Hessen hat sie wieder eingeführt, das sei in NRW zu überlegen, das Geld könnte in den Sozial-Wohnungsbau fließen. (mft)

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