Strafprozess in KölnUni-Professor versorgte Prostituierten mit Drogen

Eine Ausgabe des Strafgesetzbuches. (Symbolfoto)
Copyright: dpa
Köln – Ein Fall, wie man ihn in akademischen Kreisen nicht besonders häufig erlebt: Ein Hochschulprofessor stand vor Gericht, weil er mit Drogen gehandelt haben sollte – und das auch noch auf eine besonders unorthodoxe Art. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, dass der Gelehrte dreizehn Mal mit einem männlichen Prostituierten verkehrt und diesen jeweils mit Betäubungsmitteln für seine Dienste entlohnt haben soll.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde der Prostituierte vernommen. Vor der Polizei hatte der junge Mann bereits angegeben, mit dem Angeklagten auch kinderpornographische Filme gesehen zu haben. Dafür wird der Professor gesondert verfolgt. Gegen einen Strafbefehl über 24 000 Euro hatte er Einspruch eingelegt, nun steht ihm zeitnah auch ein Verfahren wegen Kinderpornographie bevor.
Neben den Strafprozessen wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das aber derzeit ruht: Die Hochschule will zunächst die Entscheidung der Strafrichter abwarten. In Gesprächen, die vorab zwischen den Prozessbeteiligten stattfanden, hat der Verteidiger des Angeklagten eingeräumt, dass es in der Tat sexuelle Kontakte zwischen seinem Mandanten und dem Zeugen gegeben haben soll. Diese seien aber nicht mit Drogen bezahlt worden.
Das Verfahren wurde schließlich mit Hinblick auf den Handel mit Betäubungsmitteln eingestellt. Verurteilt wurde der Hochschulprofessor nur wegen des Besitzes einer geringen Menge von Drogen, die man bei ihm fand. Er muss nun 60 Tagessätze von je 150 Euro zahlen.