Streit mit AnwohnerPolitessen attackiert und verletzt – Köln erhält Schadensersatz

Das Landgericht in Köln
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Köln – Zwei Politessen werden im August 2014 von einem Mann in Kalk attackiert. Eine der Ordnungshüterinnen wird dabei verletzt und kann 65 Tage nicht arbeiten. Für den Ausfall hielt sich die Stadt Köln bei dem Angreifer schadlos. Nach einer Zivilklage vor dem Landgericht wurde ihr 8300 Euro Schadensersatz zugesprochen für das im Krankheitszeitraum gezahlte Gehalt nebst Sozialabgaben.
An dem Augustmorgen 2014 sollten die Politessen eine Sammelgarage in Kalk aufsuchen, weil dort ein Fahrzeug die Zufahrt zuparkte. Das Auto war nicht auf einen Ortsansässigen zugelassen. Als ein Anwohner zu den Politessen stieß, baten ihn die Frauen das Zufahrtstor zu öffnen, was trotz des abgestellten Fahrzeugs möglich war. Die Prüfung des dahinterliegenden Sammelgaragengrundstücks ergab, dass dort keine Fahrzeuge abgestellt waren. Vorhandene Stellplätze waren mit Gras und Unkraut zugewachsen.
Streit mit Anwohner
Daraufhin erklärten die Politessen dem Beklagten, ein Abschleppen des Fahrzeugs sei nicht möglich, da niemand an der Ausfahrt gehindert war. Als eine der städtischen Mitarbeiterinnen mit ihrer Kamera Fotos von der Zufahrt machen wollte, kam es zu einem Streit mit dem Anwohner und schließlich zu einem Polizei- und Rettungswageneinsatz. Eine Politesse erlitt eine Rücken- und Rippenprellung und war 65 Tage krankgeschrieben.
Vor Gericht schilderten die Politessen, der Beklagte habe eine Mitarbeiterin in den Rücken geschlagen und sie gestoßen , als sie die Kamera ausgepackt habe. Die andere Mitarbeiterin habe der Beklagte an den Oberarmen gepackt, gegen die Wand der Einfahrt gedrückt und sie beleidigt. Der Version des Beklagten, der nur einen Stoß in den Rücken einer Mitarbeiterin einräumte, folgte das Gericht nicht. (bks)