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Tödlicher UnfallAnklage gegen zwei frühere FC-Nachwuchsspieler

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Unfall am 1. Dezember 2023 auf der A 555 bei Wesseling.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei frühere Nachwuchsspieler des 1. FC Köln erhoben. Sie sollen für einen tödlichen Unfall auf der Autobahn A 555 verantwortlich sein.

Am 1. Dezember 2023 bot sich den Feuerwehrleuten ein schreckliches Bild: Ein VW Polo stand in Flammen, als die Wehrleute anrückten. Bei den Löscharbeiten konnten sie nur noch die Leichen einer Mutter und ihrer Tochter bergen. Gutachter waren lange Zeit damit beschäftigt, den genauen Hergang des Unfalls zu rekonstruieren. Nun steht nach Angaben des zuständigen Amtsgerichts in Brühl fest: Das Fahrzeug explodierte, als einer der beiden Beschuldigten mit überhöhter Geschwindigkeit darauf pralle. Durch die entstandene Wucht sei der VW Polo explodiert und schließlich auf der linken Fahrspur zum Stehen gekommen.

Gewagte Überholmanöver

Zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat waren die beiden Beschuldigten 20 Jahre alt. Sie sind nun wegen eines verbotenen Kraftfahrzeug-Rennens im Straßenverkehr mit Todesfolge angeklagt. Zusammen mit der Tat sollen sie sich auch einer Gefährdung des Straßenverkehrs infolge grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Falschüberholen schuldig gemacht haben.

Mit ihren nach gerichtsangaben „hochmotorisierten Fahrzeugen“ sollen sich die beiden Auf der A 555 Richtung Bonn am späten Abend ein Rennen geliefert haben. Im verlauf der Fahr bei hohen Geschwindigkeiten seien sie immer wieder nebeneinander gefahren und hätten sich gegenseitig sowohl rechts als auch links überholt, teilweise unter Nutzung des Standstreifens.

Mit 205 km/h aufgeprallt

Kurz vor der Auffahrt Wesseling sollen sie dann auf mehr als 200 km/h beschleunigt haben. Auf der rechten Fahrspur fuhr zu dieser Zeit der VW Polo mit den beiden Frauen mit rund 100 km/m. „In einem Wettstreit darüber, wer das Fahrzeug zuerst überholt, sollen die Angeschuldigten auf den Beschleunigungs- bzw. anschließenden Standstreifen der Auffahrt Wesseling gewechselt haben“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Im Zuge dieses Fahrmanövers sollen die Fahrzeuge der Angeschuldigten seitlich aneinander gestoßen sein. Dadurch hätten die beiden Fahrer die Kontrolle über ihre Autos verloren. Mit 205 km/h soll dann einer der Beschuldigten mit dem Heck des VW Polo kollidiert sein.

Der Vorsitzende Richter des Jugend-Schöffengerichts in Brühl wird nun entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. „Sollte das der Fall sein, wird eine Terminierung nicht vor dem Spätherbst erfolgen“, erklärte Gerichtspräsidentin Susann Ulbert-Maur auf Anfrage.