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Wegen Masken-Attesten vor GerichtKölner Arzt zahlt 20.000 Euro für „sein Karma“

Lesezeit 3 Minuten
Maskengegner_Attest_Gericht

Der Kölner Hals-Nasen-Ohren Arzt (m.) zahlte 20.000 Euro, um sich mit dem Gericht zu einigen. 

Köln – Vor Gericht 20.000 Euro zahlen und sich dennoch als Sieger fühlen? Vermutlich muss man, wie der Angeklagte (69), überzeugter Buddhist sein, um so aufs Materielle zu pfeifen. Seinem Karma – jenem Konzept, dass alles Handeln Konsequenzen für die Wiedergeburt hat – sollte die Zahlung zupass kommen. Lächelnd, mit einem Strauß Sonnenblumen in der Hand und im Kreise seiner Unterstützerinnen verließ der 69-Jährige das Amtsgericht und strahlte nach dem Motto: Karma aufpoliert.

Angeklagt war der Hals-Nasen-Ohren-Arzt, weil er von Beginn der Corona-Pandemie bis August vergangenen Jahres Atteste ausgestellt haben soll, die seine Patienten von der Maskenpflicht befreiten. 15 Atteste soll er ausgestellt haben, ohne die Patienten jemals untersucht zu haben. Zudem sei ihm bewusst gewesen, dass diese die Atteste auch Amtspersonen – beispielsweise Polizisten auf einer Demo gegen die Coronamaßnahmen – vorlegen würden, was die Sache strafbar machte.

Verteidiger Gordon Pankalla erklärte: „Mein Mandant hat das gemacht, um Kontakte zu vermeiden.“ Er sei damit dem Rat der Ärztekammer nachgekommen, Kontakte möglichst gering zu halten. Immerhin seien damals auch Krankschreibungen zur Vorlage beim Arbeitgeber telefonisch möglich gewesen.

„Sie sehen, mein Mandant ist buddhistisch“

Nachdem die Ärztekammer den Doktor Anfang 2021 aufgefordert habe, keine Maskenbefreiungen per Ferndiagnose mehr auszustellen, sei der Mandant dem nachgekommen. Was nicht ganz stimmte, wie Amtsrichter Christian Sommer bemerkte. Auch nach der Abmahnung seien laut Akte noch mindestens zwei Atteste ausgestellt worden.

Weder Gericht noch Staatsanwaltschaft wollten sich auf die von der Verteidigung geforderte Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage einlassen. Alles sprach für einen neuen Verhandlungstermin, bei dem auch die 15 Patienten als Zeugen geladen werden sollten.

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Amtsrichter Sommer interessierte, warum der Angeklagte seine Praxis in Köln vor kurzem aufgegeben habe. Dann wurde es komödiantisch: Der Arzt erklärte, er sei nach Hessen in einen Aschram gezogen. „Dort leben Menschen, die eine spirituelle Orientierung haben, um Menschen zu dienen.“ Was er sich denn als Auflage für eine Einstellung des Verfahrens vorgestellt habe, bohrte Sommer nach. Der Angeklagte antwortete: „20.000 Euro.“ Es folgte ein Moment der Stille, bevor sein Verteidiger entsetzt kreischte: „Was?“ Dann ermahnte er seinen Mandanten zu mehr weltlichem Realismus: „Aber dafür haben Sie doch gearbeitet. Das ist völlig übertrieben.“ Der Angeklagte erklärte völlig gelassen, dass das die Summe sei, die er mit den rund 900 Attesten verdient habe. Verzweifelt wendete sich Pankalla an den Richter: „Sie sehen, mein Mandant ist buddhistisch. Der will gleich alles zurückgeben.“

Gericht und Staatsanwaltschaft stimmten der Einstellung gegen 20 000 Euro zu. Je 5000 Euro erhalten die Organisationen „Aktionsbündnis Deutschland“ und „Deutsche Knochenmarkspenderdatei“ (DKMS), das Kinder- und Jugendhospiz Olpe sowie der Kölner Zoo.