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Reform der LandesbauordnungNRW erleichtert Handymasten-Bau

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Be­schleu­nigte Verfahren für die Er­rich­tung von Mo­bil­funk­mas­ten plant die Lan­des­re­gie­rung in NRW.

Düsseldorf – Das Landeskabinett hat eine Reform der Landesbauordnung auf den Weg gebracht, um den Ausbau des Mobilfunknetzes in NRW zu beschleunigen. Ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Haus von Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) sieht vor, dass die Mobilfunkanbieter deutlich höhere Sendemasten ohne langwieriges Genehmigungsverfahren aufstellen dürfen. Sie könnten demnach ab Juli 2021 bis zu 15 Meter hohe Sendemasten auf freier Fläche genehmigungsfrei aufstellen, auf Hausdächern sollen dann zehn Meter hohe Masten – gemessen ab dem Dachaustritt – erlaubt sein. Als Voraussetzung für die Erleichterung will die Ministerin von den großen Mobilfunkkonzernen Zusagen, dass die verbliebenen 45 Regionen ohne Mobilfunkabdeckung bis 2022 verschwinden.

Innerhalb von sechs Wochen soll entschieden werden

Der Mobilfunkausbau ist nur ein Teil des Reformprojektes aus dem Hause Scharrenbach. So sollen die Kommunen dazu verpflichtet werden, deutlich schneller Baugenehmigungen zu erteilen. Innerhalb von zehn Arbeitstagen statt bislang zwei Wochen sollen die Behörden die Anträge auf Vollständigkeit prüfen und anschließend dem Bauherren unverzüglich mitteilen, wann er mit einer Genehmigung rechnen kann.

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Künftig soll in einem einfachen Verfahren – etwa bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern – innerhalb von maximal sechs Wochen endgültig über den Antrag entschieden werden. Bislang gibt es dazu keine Vorgaben. Bei Sonderbauten wie Kitas, Schulen, Gefängnissen oder Hochhäusern will das Land noch maximal drei Monate für eine Entscheidung zulassen. Einen weiteren Beschleunigungseffekt verspricht sich die Ministerin davon, dass Anträge im einfachen Verfahren noch im Laufe dieses Jahres komplett online abgewickelt werden können.

Künftig soll die Bauaufsicht zudem Hauseigentümern einen Abriss ihrer Immobilie vorschreiben dürfen, wenn diese über einen längeren Zeitraum leer steht und verfällt. „Auch das gehört zum Städtebau dazu“, sagte die Ministerin.

Bauverbände NRW: „Eigentum verpflichtet“

Unterstützung kam dafür von Seiten der Bauverbände NRW: „Eigentum verpflichtet“, sagte Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer des Verbands, unserer Redaktion. Dies müsse auch dann gelten, wenn Eigentümer Gebäude absichtlich verfallen ließen. „Wir begrüßen es daher, dass die Bauaufsicht zukünftig Eigentümer zum Abbruch oder zur Beseitigung verfallender Gebäude verpflichten kann.“

Jochen Ott, Vize-Chef der SPD-Landtagsfraktion, urteilte kritisch: „Anderthalb Jahre nach der letzten Novellierung muss die Landesregierung die Bauordnung schon wieder ändern. Das ist das Ergebnis des Scharrenbach-Murks, den sie da selbst veranstaltet hat.“

Wohnungen

Bestand: In NRW gab es zum Stichtag 31. Dezember 2019 laut Bauministerium 9,06 Millionen Wohnungen. Der Bauüberhang, also genehmigte, aber noch nicht umgesetzte Bauprojekte betrug 112 000 Wohneinheiten.

Baugenehmigungen:   Im ersten Halbjahr wurden 28 744 Genehmigungen erteilt.