Ein neuer Gesetzentwurf der Ampel-Koalition könnte die Staatsleistungen an Kirchen beenden, dabei soll auf ein Votum des Bundesrats verzichtet werden.
MedienberichtAmpel-Koalition arbeitet an Gesetz für Ende der Staatsleistungen an Kirchen

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, M), Robert Habeck (l, Bündnis 90/Die Grünen) und Christian Lindner (FDP). (Archivbild)
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Politiker der Ampel-Koalition arbeiten einem Bericht zufolge an einem Gesetzentwurf, um die Staatsleistungen an die Kirchen zu beenden. Die Fachpolitiker wollten den Entwurf im Herbst vorlegen, berichtete die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitagsausgabe). Sie wollten ihn so gestalten, dass er ohne Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten kann. Die Länder lehnen das Vorhaben demnach ab.
Damit keine Zustimmung der Länderkammer benötigt wird, sollen dem Bericht zufolge in dem Gesetzentwurf die Vorgaben für das Ende der Staatsleistungen vage bleiben. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, sagt der religionspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, der Zeitung.
Staatskanzlei-Chef warnt Ampel vor Alleingang
Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, warnte die Ampel-Koalition vor einem Alleingang. „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, sagte er der Zeitung.
Die Staatsleistungen an die Kirchen sind im Wesentlichen eine Folge der Säkularisation. In den Anfängen des 19. Jahrhunderts, also vor mehr als 200 Jahren, wurden kirchliche Güter und Gebiete enteignet. Aus dieser Zeit entstand dem Staat die Pflicht, die Kirchen dafür zu entschädigen. Jedes Jahr fließen deswegen mehrere hundert Millionen Euro.
Konkret zahlen alle Bundesländer mit Ausnahme der Stadtstaaten Hamburg und Bremen damit etwa teilweise Gehälter des Klerus, darunter Bischöfe und Pfarrer. Große Anteile gehen in sogenannte Baudotationen, also Gelder für den Erhalt von Kirchen.
Bundesländer müssen individuelle Abmachungen mit Kirchen finden
Schon in die Weimarer Reichsverfassung wurde vor gut hundert Jahren die Pflicht aufgenommen, diese Leistungen abzulösen, das Grundgesetz übernahm diese Vorgabe in Artikel 140. Damit müsste der Staat also noch einmal eine bestimmte Summe zahlen, um die regelmäßigen Überweisungen beenden. Um dies umzusetzen, müsste der Bund den gesetzlichen Rahmen setzen und jedes Bundesland dann individuelle Abmachungen mit den Kirchen finden.
Wie die „FAZ“ weiter berichtete, schlägt der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), vor, stattdessen die entsprechende Vorgabe aus dem Grundgesetz zu streichen. „Das Staat-Kirche-Verhältnis hat sich seit 1919 auch ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt“, sagte er. Daher stelle sich die Frage, ob der Verfassungsauftrag sich nicht als solcher überlebt habe und durch eine Änderung des Grundgesetzes abgeschafft werden könne. (afp)