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Corona-Schutzverordnung„Inzidenzstufe Null“ – Was ab Freitag in NRW gilt

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Ein auf dem Boden liegender Mundschutz (Symbolbild)

Düsseldorf – Angesichts der niedrigen Coronazahlen wagt Nordrhein-Westfalen einen großen Schritt in Richtung Normalität: Auch Disco, Kirmes und Volksfeste werden mit kleinen Auflagen wieder möglich. In vielen Bereichen fallen zudem Kontaktbeschränkungen, Masken- und Nachverfolgungspflichten - aber nicht überall.

Möglich macht das eine neue „Inzidenzstufe Null“, die NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf vorstelle. Er erläuterte die wichtigsten Bereiche der ab Freitag bis zum 5. August wirksamen aktualisierten Corona-Schutzverordnung. „Die neue Inzidenzstufe ermöglicht eine weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche“, betonte er.

INZIDENZSTUFE NULL

Mit Negativtests und Hygienekonzept lasse sie schon ab Freitag viele Öffnungen zu, die bisher erst für den 27. August vorgesehen gewesen seien, sagte Laumann. Erlaubt sind nun wieder Diskotheken, Sportveranstaltungen, Musikfestivals und Volksfeste. Die Stufe greift, sobald Kreise oder kreisfreie Städte an fünf Tagen hintereinander höchstens zehn Neuinfektionen gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen aufweisen. Wird die Marke 10 an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, greifen wieder die strengeren Beschränkungen der höheren Inzidenzstufen. Köln ist durch die Inzidenz über 10 von den Lockerungen ausgeschlossen.

TESTPFLICHT

Eingeführt wird eine grundsätzliche Corona-Testpflicht am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Tage im Urlaub oder aus anderen Gründen nicht am Arbeitsplatz waren. Am ersten Arbeitstag müssen alle, die nicht durchgeimpft oder genesen sind, einen Negativtest vorzeigen oder unter Aufsicht durchführen. Wer krank war oder vom Heimarbeitsplatz zurückkehrt, muss das nicht. „Jeder von uns hat im Urlaub in der Regel - sonst macht Urlaub ja auch gar keinen Spaß - Kontakte zu Menschen, die man sonst nicht trifft“, begründete Laumann die Neuregelung. Bei der „Rückkehr in die alte Welt“ sei deshalb ein Test zwingend. Probleme befürchtet der Minister nicht. „Da ich ja mal Maschinenschlosser war: Ich glaube, das wird unter Arbeitskollegen schon geregelt.“

MASKENPFLICHT

In vielen Bereichen werden Masken und Abstandhalten nur noch eine Empfehlung sein. Die Maskenpflicht bleibe aber in allen Bereichen bestehen, auf die Menschen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zwingend angewiesen seien, erläuterte der Minister. Das gelte etwa für den Nah- und Fernverkehr samt Schülerbeförderung und Taxen, den Einzelhandel und Arztpraxen.

SCHULEN

Auch in Schulen bleibt es mindestens in den ersten zwei Wochen nach den Ferien bei der Maskenpflicht. Schließlich seien hier besonders viele noch gar nicht geimpft und könnten bislang auch nicht geimpft werden - etwa die unter Zwölfjährigen, erläuterte Laumann.

EINZELHANDEL

In der Stufe Null entfällt die flächenmäßige Kundenbegrenzung im Einzelhandel. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

GASTRONOMIE

Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder regelmäßig negative Selbsttests vorlegen. Das gilt auch für andere Beschäftigte mit besonders nahem Kundenkontakt.

VOLKSFESTE

Volks-, Stadt-, Dorf- und Schützenfeste sind ab Freitag wieder erlaubt, wenn die landesweite und die kommunale Inzidenz unter zehn liegen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern müssen aber sämtliche nicht immunisierte Personen über einen Negativtest verfügen.

KIRMES

„Jetzt ist sogar wieder Kirmes möglich“, freute sich Laumann. „Sie können das Karussell schon mal bestellen“, scherzte er. Die Ordnungsbehörden sollten die erforderlichen Testnachweise aber stichprobenartig kontrollieren und Aushänge sollten auf die Pflicht hinweisen.

PRIVAT-PARTYS

„Sie können jetzt auch wieder Hochzeit feiern mit 200 Leuten“, sagte Laumann. „Die einzige Voraussetzung ist, dass die Leute einen negativen Test haben müssen.“

SPORT

Die übliche Ausübung von Sport unterliegt in der Stufe Null keinerlei Beschränkungen mehr. Für Großveranstaltungen mit Tausenden Zuschauern gibt es abgestufte Schutzvorschriften.