Patientinnen und Patienten müssen sich bei leichteren Erkrankungen nicht mehr zur Arztpraxis schleppen, um eine Krankschreibung zu erhalten.
Beschluss im BundesausschussKrankschreiben per Telefon wird wieder möglich

Patientinnen und Patienten sollen sich bei leichteren Erkrankungen künftig generell telefonisch von ihrer Arztpraxis krankschreiben lassen können.
Copyright: dpa
Ab sofort ist die Krankschreibung auch per Telefon möglich und ein Praxisbesuch somit nicht mehr zwingend. Der Gemeinsame Bundesausschuss des Gesundheitswesens beschloss am Donnerstag nach dem Vorbild einer Corona-Sonderregelung eine dauerhafte Möglichkeit, allerdings mit bestimmten Anforderungen.
Telefonische Krankschreibung an Bedingungen geknüpft
Konkret gelten zwei Bedingungen: Zum einen müssen die Patienten in der Arztpraxis bekannt sein, zum anderen dürfen sie keine schweren Symptome haben. Sind beide Voraussetzungen erfüllt, können sich Patienten den Weg in die Praxis sparen. Bei schweren Symptomen jedoch „müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden“, erklärte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken. Voraussetzung ist auch, dass keine Videosprechstunde möglich ist.
Patienten können nach Angaben des Gremiums eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bis zu fünf Tage bekommen. Für eine Folgebescheinigung ist der Weg in die Praxis notwendig. Sollte die erstmalige Bescheinigung bei einem Praxisbesuch ausgestellt worden sein, ist wiederum eine Folgebescheinigung per Telefon möglich. Patienten haben grundsätzlich aber keinen Anspruch auf eine telefonische Krankschreibung, hieß es.
Sonderregelung während Corona-Krise ebnet den Weg
Vorbild des Beschlusses ist eine mehrfach verlängerte Sonderregelung während der Corona-Krise. Sie war im Frühjahr ausgelaufen. Damals konnten die Ärzte eine Bescheinigung für sieben Tage ausstellen und die Patienten mussten in der Praxis nicht bekannt sein. Das ist nun anders – die Bedingungen sind strenger gefasst.
Der Gemeinsame Bundesausschuss war im Sommer per Gesetz von der Ampel-Koalition beauftragt worden, Regelungen zur telefonischen Krankschreibung festzulegen. Lauterbach sagte: „So entlasten wir die Arztpraxen und Patienten gleichermaßen. Das ist gerade in Infektionszeiten wie jetzt besonders wichtig.“ Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) sprach dagegen von einer „Fehlleistung der Gesundheitspolitik“. „Damit wird eine Krankschreibung qualitativ entwertet, obwohl sie Grundlage für eine Lohnfortzahlung ist“, so die BDA.
Zahl der Krankheitstage stieg schon im Jahr 2022
Bereits 2022 war die Zahl der Krankheitstage stark angestiegen (siehe Grafik). Auch die Zahl der krankgeschriebenen Arbeitnehmer stieg – von 1,8 auf 2,5 Millionen. Nach einem Bericht der Betriebskrankenkassen waren 2022 erstmals Atemwegserkrankungen und nicht mehr Erkrankungen an Muskeln und Skelett die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit bei den dort Versicherten. Dieser Trend habe auch im ersten Quartal 2023 angehalten. (dpa/EB)