NS-Verbrecher wurde hingerichtetAuszüge aus Adolf Eichmanns Gnadengesuch

NS-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann (2.v.l) steht während seiner Vernehmung am ersten Prozesstag vor dem Bezirksgericht in Jerusalem (Archivfoto vom 11.04.1961).
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Jerusaelm – Mehr als ein halbes Jahrhundert nach der Hinrichtung von Adolf Eichmann hat Israel das Gnadengesuch des deutschen NS-Verbrechers veröffentlicht. Zum internationalen Holocaust-Gedenktag wird das handschriftliche Dokument am Mittwoch im Amtssitz des israelischen Präsidenten Reuven Rivlin vorgestellt.
Bei einer Gedenkveranstaltung 55 Jahre nach dem aufsehenerregenden Prozess gegen Eichmann sollten auch die Tochter des israelischen Chefanklägers Gideon Hausner und Rafael Eitan zugegen sein. Letzterer war als Agent des israelischen Geheimdienstes Mossad an der Entführung Eichmanns aus Argentinien beteiligt. Israels damaliger Präsident Izchak Ben Zvi hatte das Gnadengesuch abgelehnt, Eichmann wurde 1962 hingerichtet.
Auszüge aus dem Gnadengesuch
„Den Richtern ist in der Beurteilung meiner Person ein entscheidender Irrtum unterlaufen, da sie sich nicht in die Zeit und in die Lage versetzen können, in der ich mich während der Kriegsjahre befunden habe. (...)
Es ist nicht richtig, dass ich so eine hochgestellte Persönlichkeit gewesen wäre, dass ich die Verfolgung der Juden selbstständig hätte betreiben können, und betrieben hätte, gegen eine solche Machtfülle spricht deutlich die von den Richtern im Urteil übergangene Tatsache, dass ich niemals einen solchen Dienstrang hatte, der mit so entscheidenden, selbstständigen Befugnissen hätte verbunden sein müssen. So habe ich aber keine einzige Anordnung im eigenen Namen gegeben, sondern stets nur „im Auftrag“ gehandelt. (...)
Es ist auch nicht richtig, dass ich mich niemals von menschlichen Gefühlen hätte beeinflussen lassen. Ich habe gerade unter dem Eindruck der erlebten unerhörten Greuel, sofort um meine Versetzung gebeten (...)
Ich erkläre nochmals, wie bereits vor Gericht geschehen: Ich verabscheue die an den Juden begangenen Greuel als größtes Verbrechen und halte es für gerecht, dass die Urheber solcher Greuel jetzt und in Zukunft zur Verantwortung gezogen werden. (...)
Ich war kein verantwortlicher Führer und fühle ich daher nicht schuldig. Den Spruch des Gerichts kann ich nicht als gerecht anerkennen und bitte Sie, Herr Staatspräsident, von dem Gnadenrecht Gebrauch zu machen und anzuordnen, dass das Todesurteil nicht vollstreckt wird.“
(dpa)