Seit Jahren stehen Tausende Christen Monat für Monat Schlange: Allerdings wollen sie nicht rein in die Kirche, sondern raus.
RankingIn dieser NRW-Stadt müssen Bürger am längsten auf den Kirchenaustritt warten

Köln: Im Dunst und im Nieselregen steht der Dom am Rheinufer.
Copyright: dpa
Kirchenmüde Christen müssen in Nordrhein-Westfalen am längsten am Amtsgericht Neuss auf einen Austrittstermin warten. Mit 3,5 Monaten Wartezeit schlägt die Behörde die Wartezeiten an allen anderen Amtsgerichten des bevölkerungsreichsten Bundeslands. Das geht aus einer Auflistung hervor, die NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) für die Rechtsausschusssitzung am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag zusammengestellt hat. Mit drei Monaten Wartezeit folgen die Amtsgerichte in Duisburg, Geldern, Moers, Velbert, Lünen, Gronau, Aachen, Jülich, Waldbröl, Leverkusen und Essen. Regelmäßig gebe es aber Möglichkeiten, auf noch nicht belegte oder stornierte Termine kurzfristig aufzuspringen, ergänzte der Justizminister.
Gar keine Wartezeit auf die Chance zum Kirchenaustritt gibt es demnach an den Amtsgerichten Duisburg-Hamborn, Werl, Lübbecke, Minden, Herne, Hagen, Lüdenscheid, Schwelm, Wetter, Lennestadt, Wipperfürth, Brakel, Delbrück, Höxter und Lippstadt. Dazwischen gibt es Dutzende Amtsgerichte mit Wartezeiten ganz unterschiedlicher Dauer.
In Köln sind drei Mitarbeitende mit Kirchenaustritten beschäftigt
Wie die Auflistung ergibt, ist auch die Personalausstattung für Kirchenaustritte höchst unterschiedlich: Sie reicht von jeweils nur einer Person an den Amtsgerichten Euskirchen, Königswinter, Jülich, Olpe und Rahden bis zu einem Spitzenwert von 29 mit Kirchenaustritten befassten Mitarbeitern am Amtsgericht Ibbenbüren. Trotzdem ist für das Amtsgericht in der münsterländischen Mittelstadt mindestens ein Monat Wartezeit angezeigt.
Nordrhein-Westfalens einzige Millionen-Einwohner-Stadt Köln hält drei Personen vor, damit Christen der Kirche amtlich adieu sagen können. Hier dauert es im Schnitt zwei Monate. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat acht Beschäftigte. Am Amtsgericht in der Nachbarstadt Neuss - mit der Spitzenwartezeit von 3,5 Monaten - sind zwei Beschäftigte zuständig.
Verfahren zum Kirchenaustritt ist „verfassungskonform“
Allein aus der Kopfzahl ließen sich allerdings noch nicht die damit verbundenen Arbeitskraftanteile herleiten, schränkte der Justizminister ein. Teilweise seien auch Bedienstete für den Vertretungsfall nicht in der Tabelle enthalten. Mit Blick auf die regionalen Besonderheiten und unterschiedliche Bedarfszahlen lasse sich eine landesweit einheitliche Wartezeit jedenfalls nicht erreichen, erklärte Limbach.
Dass es zu abweichenden Bearbeitungszeiten komme, führe nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2008 geklärt, dass das formalisierte Verfahren zum Kirchenaustritt „insgesamt verfassungskonform ist“. Das umfasse ausdrücklich auch die Vorgabe, wonach der Kirchenaustritt beim Amtsgericht am Wohnsitz zu erklären sei. (dpa)