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Russischer ÖlkonzernRosneft verklagt Bund wegen Treuhandverwaltung deutscher Ableger

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Erdölraffinerie PCK in Schwedt

Berlin – Der russische Ölkonzern Rosneft geht gerichtlich gegen das Bundeswirtschaftsministerium wegen der Treuhandverwaltung seiner deutschen Tochterfirmen vor. Gegen das Ministerium sei Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht worden, wie die vertretende Wirtschaftskanzlei Malmendier Legal mitteilte. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage, das Wirtschaftsministerium erklärte, die Ankündigung „zur Kenntnis“ genommen zu haben.

Die Bundesregegierung hatte Mitte September auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes die Rosneft Deutschland GmbH und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur gestellt und einen neuen Geschäftsführer eingesetzt. Die Treuhand übernahm damit auch die Kontrolle über den jeweiligen Anteil der Rosneft-Töchter an den Raffinerien PCK im brandenburgischen Schwedt, Miro in Karlsruhe und Bayernoil im oberbayerischen Vohburg.

Rosneft verklagt Bund: Treuhand der Bundesnetzagentur übernahm wegen „Gefährdung der Energieversorgung“

Grund für den Schritt sei „die Gefährdung des Funktionierens der Energieversorgung und eine drohende Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit“. Der Betrieb der betroffenen Raffinerien sei gefährdet, weil „zentrale kritische Dienstleister wie Zulieferer, Versicherungen, Banken, IT-Unternehmen und Banken, aber auch Abnehmer“ zu einer Zusammenarbeit mit Rosneft nicht mehr bereit gewesen seien.

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Rosneft kritisierte den Schritt Mitte September unmittelbar als illegal und erklärte, rechtliche Schritte zu prüfen. Bereits Anfang April hatte die Bundesregierung die deutsche Gazprom-Tochter Gazprom Germania unter Treuhandschaft der Bundesnetzagentur gestellt. Die Kanzlei Malmendier erklärte nun im Netzwerk LinkedIn, der Fall Rosneft „unterscheidet sich grundlegend vom Fall von Gazprom Germania“.

Rosneft verklagt Bund: Energiesicherungsgesetz sei „verfassungswidrig“

Rosneft komme seinen Rohöllieferverpflichtungen „in vollem Umfang nach, es gibt keine Lieferunterbrechungen und keine Leistungsstörungen“. Die Tatbestandsvoraussetzungen des Energiesicherungsgesetzes für die Anordnung der Zwangsverwaltung lägen daher „nicht vor“. Eine Treuhandverwaltung sei zudem „kein geeignetes Mittel“, die weiterhin nötigen Öllieferungen „besser als Rosneft sicherzustellen“. Sie sei angesichts der Liefertreue auch nicht erforderlich, fuhr die Anwaltskanzlei fort. Die neuen Regelungen nach dem Energiesicherungsgesetz seien außerdem „verfassungswidrig“.

Das Gericht in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage - diese sei nun in Bearbeitung. Das Wirtschaftsministerium erklärte seinerseits, die Ankündigung der Klageeinreichung zur Kenntnis genommen zu haben. Eine Klage sei ihnen noch nicht zugestellt worden, erklärte eine Sprecherin. „Aber wir nehmen das zur Kenntnis und bewerten das nicht.“ (afp)