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SolidaritätszuschlagSo viel zahlen die Deutschen seit 1991

Lesezeit 2 Minuten
Soli

Der Solidaritätszuschlag wird in Deutschland seit 1991 gezahlt. (Symbolbild)

  1. Zwischen 1991 und 2019 nahm der Bund mit dem „Soli“ insgesamt 344 Milliarden Euro ein.
  2. Nur ein kleiner Teil fließt heute noch in die neuen Länder. Ab 2021 sollen gar nur noch 10 Prozent der Steuerzahler den Zuschlag zahlen.
  3. Aber wie viel Geld hat Durchschnittsverdiener seit 1991 für den „Soli“ zahlen müssen?

Berlin – Wie viel Geld hat ein alleinstehender, kinderloser Durchschnittsverdiener seit der deutschen Einheit an Solidaritätszuschlag gezahlt? Das Deutsche Steuerzahlerinstitut des Steuerzahlerbundes hat Berechnungen vorgenommen, die unserer Redaktion vorliegen, und darüber Aufschluss geben.

Demnach fiel bei einem kinderlosen Single mit einem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt seit 1991 bis heute eine jahresdurchschnittliche Soli-Belastung von rund 242 Euro an. Familien mit Kindern und Eheleute bezahlten in der Regel wegen des Ehegattensplittings und der Kinderfreibeträge fühlbar weniger.

344 Milliarden Euro in 28 Jahren

Insgesamt summieren sich die Soli-Einnahmen zwischen 1991 und 2019 laut dem Steuerzahlerinstitut auf bisher rund 344 Milliarden Euro. Der Durchschnittsverdienst stieg von knapp 20.000 Euro 1991 auf heute gut 36.000 Euro deutlich an – entsprechend nahmen auch die jährlichen Soli-Zahlungen zu.

Die Soli-Einnahmen finanzieren heute allerdings längst nicht mehr nur Ausgaben in den neuen Ländern. Im laufenden Jahr fließen von den insgesamt gut 19 Milliarden Euro, die der Bund aus dem Solidaritätszuschlag einnimmt, nur noch 3,6 Milliarden Euro über den Solidarpakt II an die ostdeutschen Länder.

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Der Solidaritätszuschlag war erstmals 1991 mit der Begründung eingeführt worden, den Aufbau Ost in den neuen Bundesländern zu finanzieren. Er wurde 1991 und 1992 zunächst nur für jeweils ein halbes Jahr erhoben und 1993/94 ausgesetzt. Seit 1995 wird er durchgehend erhoben. Er betrug zu Beginn 7,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer und seit 1998 durchgehend 5,5 Prozent.

Ab 2021 sollen nur noch 90 Prozent der Steuerzahler zahlen

Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 ist die weitere Erhebung des Solidaritätszuschlags aus Sicht von Verfassungsrechtlern grundgesetzwidrig. Die Bundesregierung will ihn ab 2021 aber nur für 90 Prozent der Steuerzahler abschaffen, die übrigen zehn Prozent sollen ihn ganz oder teilweise weiter bezahlen.

„Mit dem Ende des Solidarpakts II muss auch der Soli fallen. Nicht nur teilweise und erst im Wahljahr 2021, wie das jetzt geplant ist. Sondern komplett“, forderte der Präsident des Steuerzahlerbundes, Reiner Holznagel. „Das ist eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit. Außerdem ist es verfassungsrechtlich geboten.“

Der Steuerzahlerbund unterstütze daher in Form einer Musterklage die Verfassungsklage eines bayerischen Ehepaares gegen einen Vorauszahlungsbescheid für den Solidaritätszuschlag im Jahr 2020. „Mit unserer Musterklage wollen wir den politischen Druck erhöhen“, sagte Holznagel.