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ÜbergangsgeldEhemaligen Bundesministern stehen bis zu 240.000 Euro zu

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Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, l), ehemaliger Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, und Christian Lindner (FDP), ehemaliger Bundesminister der Finanzen steht ein Übergangsgeld zu.

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, l), ehemaliger Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, und Christian Lindner (FDP), ehemaliger Bundesminister der Finanzen steht ein Übergangsgeld zu. 

Von den 16 Ministerinnen und Ministern des scheidenden Kabinetts profitieren 15 von der Regelung des Übergangsgelds.

Wenn Bundesminister ausscheiden, steht ihnen ein sogenanntes Übergangsgeld zu. Dieses erhalten sie gemäß Artikel 14 Bundesministergesetz von dem Zeitpunkt an, an dem ihre Amtsbezüge aufhören. Dabei bekommen sie für jeden Monat im Amt einen Monat lang Übergangsgeld - insgesamt mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre.

In den ersten drei Monaten wird ein Übergangsgeld in voller Höhe des Amtsgehalts und des sogenannten Ortszuschlags gezahlt, anschließend nur noch in halber Höhe. Ab dem zweiten Monat werden zudem Einkünfte aus privater Berufstätigkeit angerechnet, das Übergangsgeld verringert sich also oder entfällt, wenn ein Minister eine neue Beschäftigung aufnimmt.

Boris Pistorius profitiert nicht von Übergangsgeld-Regelung

Von den 16 Ministerinnen und Ministern des scheidenden Kabinetts profitieren 15 von der Regelung des Übergangsgelds: Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ist der Einzige, der seinen Posten im schwarz-roten Kabinett behalten wird.

Allerdings sind die Ministerinnen und Minister unterschiedlich lang im Amt, der Anspruch auf Übergangsgeld ist also nicht bei allen gleich. So ist Finanzminister Jörg Kukies (SPD) erst nach dem Ampel-Bruch vor einem halben Jahr ins Amt gekommen. Die meisten anderen Ressortchefs sind allerdings seit dreieinhalb Jahren im Amt, haben also Anspruch auf die vollen zwei Jahre Übergangsgeld.

Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler liegt der Betrag derzeit bei 17.990 Euro pro Monat. Nach drei Monaten halbiert sich dieser Betrag also auf knapp 9000 Euro. Bei den vollen zwei Jahren des Bezugs von Übergangsgeld kommen demnach rund 240.000 Euro zusammen. Der Steuerzahlerbund forderte jüngst, die Bezugsdauer zu verkürzen. (afp)