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Bluttat in BraunsfeldLebenslänglich für Doppelmord

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Erst spät legte Mustafa Tilki ein Geständnis ab.

Köln – Eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat den 42-jährigen Mustafa Tilki wegen zweifachen vorsätzlichen Mordes und illegalen Waffenbesitzes zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hatte im November seine Ex-Geliebte (29) und deren 34-jährigen Begleiter auf der Scheidtweilerstraße in Braunsfeld erschossen.

Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht eingeräumt. Ausschlaggebend gewesen sei, dass seine Geliebte sich von ihm getrennt hatte. Die Richter sahen Mord aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung einer Straftat als erwiesen an. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass sich die „außergewöhnliche Tat“ innerhalb von 17 Sekunden abspielte. Die 29-Jährige starb am Tatort, ihr Begleiter wenig später in einem Kölner Krankenhaus. Er war der Vorgesetzte der jungen Frau und hatte ihr nach der Trennung vom Angeklagten Unterschlupf in seiner Wohnung gewährt.

Die neunjährige Beziehung zwischen Täter und Opfer war zuletzt geprägt von gewalttätigen Übergriffen des Angeklagten. Vier Tage vor dem Mord waren die beiden einander nahe dem späteren Tatort schon einmal begegnet. Dabei war Tilki auf die Frau losgegangen. Die Polizei erteilte ihm ein Platzverbot.

Die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festzustellen, wie es der Staatsanwalt gefordert hatte, lehnte das Schwurgericht ab. Dies komme nur in Frage, wenn ein Tatbild sich in seiner Intensität von anderen Mordfällen besonders stark abhebe. Die strafverschärfenden Kriterien überwögen hier aber nicht deutlich gegenüber den strafmildernden Aspekten.

Strafrechtlich sei der Angeklagte voll verantwortlich. Eine Psychiaterin hatte eine verminderte Schuldfähigkeit verneint. Ein Psychologe hatte Tilki eine „Tendenz zum Ausrasten“ bescheinigt. Das Gericht schloss nicht aus, dass der Doppelmord spontan geschah. Der Staatsanwalt war von einer geplanten Tat ausgegangen. Der Angeklagte selbst hatte ausgesagt, er habe damals mit seiner Ex-Freundin nur reden wollen.

Als Motiv sahen die Richter unter anderem Besitzansprüche des Angeklagten auf seine Ex-Geliebte. „Er betrachtete sie als sein Eigentum“, hieß es in der Urteilsbegründung, in der auch von „übersteigertem Ehrgefühl“ des Angeklagten die Rede war. Strafverschärfend werteten die Richter, dass er die Tat anfangs herunterspielen wollte. Dafür stehe sein lapidarer Satz: „Jeder macht mal einen Fehler.“ Zu seinen Gunsten wertete die Kammer das Geständnis, wenn es auch erst spät kam.

Der Angeklagte folgte der Urteilsbegründung aufmerksam, aber ohne erkennbare Regung. Er war nach der Tat mit Hilfe seines Bruders nach Frankreich geflüchtet, später nach Spanien. An der rumänischen Grenze wurde er wegen falscher Papiere nach Spanien zurückgeschickt und schließlich in Südfrankreich festgenommen.

Das letzte Wort ist in dem Fall möglicherweise noch nicht gesprochen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen soll.