Darf man rechts überholen?
Eine Frage von Annelore Angerstein, Köln:Im Polizeibericht war von einem Autofahrer die Rede, der auf der Zoobrücke rechts überholt hatte und dann wieder eingeschert war. Die Nachricht verunsichert sehr. Es geht vor allem um den Satz, „er überholte auch ein anderes Fahrzeug auf der rechten Spur“.
In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass innerstädtisch die Fahrbahn frei gewählt und rechts überholt werden darf. Gilt die Zoobrücke nicht als innerstädtisch? Oder gibt es dort eine durchgezogene Linie? In meinem Senioren-PC-Treff wurde die Frage diskutiert und wir möchten als Verkehrsteilnehmer alle Sicherheit haben.
Die Rundschau fragte bei Polizei, Stadt, TÜV Rheinland und Gericht nach. Die Experten schätzen die Lage allerdings unterschiedlich ein.
Bernd Kalkum, Polizeisprecher:
Das Grundprinzip ist, rechts zu fahren, und es ist grundsätzlich verboten, rechts zu überholen. Das ist klar geregelt.
Wolfgang Dörper, Leiter der Bußgeldstelle der Stadt Köln:
Grundsätzlich ist links zu überholen, wobei der Überholende eine wesentlich höhere Geschwindigkeit fährt, als der zu Überholende. Lediglich in gewissen Situationen, wenn der Verkehr stockt oder durch die freie Fahrstreifenwahl in der Stadt, ist rechts ein „Überholen“ erlaubt, was aber nicht heißt, dass man dann wieder auf die ursprüngliche Spur einscheren dürfte. Es darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit überholt werden und nicht mit dem Ziel, schneller als der andere voranzukommen. Kolonnenspringen und in die Reihe zwängen ist also verboten. Das wird mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet. Bei einem Unfall wird es noch teurer. Auf der Zoobrücke gilt ohnehin ein uneingeschränktes Rechtsfahrgebot, weil es sich um eine Kraftfahrstraße außerhalb geschlossener Ortschaft handelt. Die einzige Kölner Brücke innerorts ist die Mülheimer Brücke.
Arne Böhne, Experte des TÜV Rheinland für Führerscheinfragen:
Innerhalb geschlossener Ortschaften haben Führer von Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen auf mehreren markierten Fahrstreifen in einer Richtung, wie am Rheinufer, die freie Wahl des Fahrstreifens - ohne irgendeinen Grund dafür haben zu müssen. Das gilt auch für Zugfahrzeuge mit Anhänger. Zusammen darf ein solches Gespann sogar mehr wiegen.Es darf auf dem mittleren oder rechten Fahrstreifen rechts überholt werden - auch mit einem 40-Tonner. Eine besondere Vorsichtsmaßnahme ist nicht notwendig. Jeder muss damit rechnen, dass er in der Stadt rechts überholt wird. Erlaubtes Rechtsüberholen gibt es auch bei anderen Gelegenheiten, wie vor Ampeln, an markierten Abbiegespuren und ähnlichem. Das gilt schon seit mindestens 25 Jahren.
Jürgen Mannebeck, Sprecher des Amtsgerichts:
Der Wortlaut ist eindeutig. § 7 StVO spricht nur vom Vorbeifahren, wenn der Verkehr wegen Fahrzeugschlangen links langsamer fließt als rechts. § 5 StVO hingegen eindeutig vom „Überholen“. Und das ist nach diesem Paragrafen eben nur links erlaubt. Es wäre auch fatal, wenn rechts überholt werden dürfte. Denn wer achtet schon darauf, ob er rechts überholt wird?!