Ex-Drogenkönig„Chappi“ wieder fünf Jahre ins Gefängnis
Ohne erkennbare Regung nahm der ehemalige Drogenboss Heinz-Bernhard Chapuis, genannt „Chappi“, den Richterspruch entgegen. Eine Strafkammer des Landgerichts hat den früheren „Kokain-König“ gestern wegen illegalen Handels mit Betäubungsmitteln zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte mit insgesamt sieben Kilo Amphetamin gehandelt und außerdem einem V-Mann der Polizei zwei Kilo Kokain angeboten.
Der Prozess gegen den 57-Jährigen hatte sich über Monate hingezogen, weil der Angeklagte wegen seines schlechten Gesundheitszustand nur zwei Stunden am Tag verhandlungsfähig war. Wie auch der psychiatrische Gutachter hielten die Richter Chapuis für strafrechtlich voll verantwortlich.
Zulasten des Dealers werteten die Richter die einschlägigen Vorstrafen sowie den Umstand, dass er die Taten in einer laufenden Bewährungszeit begangen hatte. Dies dürfte dazu führen, dass Chapuis nicht nur fünf, sondern acht Jahre Haft absitzen muss. Die dreijährige Bewährungsstrafe, die zuletzt gegen ihn verhängt worden war, wird nun höchstwahrscheinlich von einer Strafvollstreckungskammer aufgehoben.
Freispruch beim Motorraddiebstahl
Von der Sicherungsverwahrung, die die Staatsanwaltschaft ursprünglich gefordert hatte, sahen die Richter ab. Chapuis sei zwar als so genannter Hangtäter anzusehen, was eine der Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung sei, ein Psychiater habe ihm jedoch „nachlassende kriminelle Energie“ bescheinigt. „Für zwei Kilo Kokain wären Sie früher erst gar nicht aus dem Sessel aufgestanden“, sagte der Vorsitzende Richter.
Zu Chapuis' Gunsten wertete die Kammer, dass er inzwischen keine Drogen mehr nehme. Gegen ihn spreche jedoch, wie schnell er rückfällig geworden sei. Schon im ersten Jahr nach Absitzen von zwölf Jahren Haft hatte er wieder Kontakt zum Drogenmilieu gesucht. Vom Vorwurf des bandenmäßigen Motorraddiebstahls sprach das Gericht den Angeklagten auf Kosten der Staatskasse frei. Dieser Vorwurf habe sich nicht mit der notwendigen Sicherheit nachweisen lassen.