Ex-Mitarbeiter verklagten Klaus Teitge
EUSKIRCHEN. Wann geht das alte Teitge-Gebäude in den Besitz des Kölners Hermann Göttsch - Investor des Veybachcenters - über? Wir sind noch in den Verhandlungen, erklärte gestern Klaus Teitge, Besitzer des ehemaligen Eifelkaufhauses in der Euskirchener Bahnhofstraße. Ein Ergebnis wird von vielen Seiten dringend erwartet: von Bauplanern der Stadt, vom Investor in Köln - und nicht zuletzt von den ehemaligen Mitarbeitern Teitges. Denn offenbar hängt es vom Abschluss des Verkaufs ab, wann sie das ihnen zustehende Geld aus dem Sozialplan erhalten. Es geht um knapp 860 000 Euro.
Rückblende: Vor gut eineinhalb Jahren verkündete Klaus Teitge den 109 Beschäftigten, dass er sein Traditionsgeschäft schließen werde. Nachdem der erste Schock verkraftet war, machten sich Betriebsleitung und Betriebsrat an die Verhandlungen über einen Sozialplan. Wie Gerrit Naber, Rechtsanwalt vieler Ex-Mitarbeiter, erklärt, habe Teitge zunächst insgesamt nur ca. 250 000 Euro angeboten. Naber: Der Betriebsrat verhandelte hart. Teigte habe mit einem Räumungsverkaufsgewinn von 300 000 Euro gerechnet. Der Betriebsrat rang ihm schließlich ein Zugeständnis ab, so Naber. Von jedem Euro, der über die 300 000 Euro hinausginge, kämen 55 Cent dem Sozialplan zugute. Und siehe da: Der Räumungsverkauf sei sehr gut gelaufen, der Sozialplan auf 857 000 Euro angestiegen. Dies ist laut Naber immer noch ein bescheidener Betrag. Einer Verkäuferin stünden nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit gerade mal 11 000 Euro zu.
Naber: Aber die Teitge GmbH & Co KG erfüllte selbst diesen bescheidenen Sozialplan nicht. Lediglich die 300 000 Euro habe er bezahlt - mehr nicht. Das habe sich auch nicht geändert, nachdem das Arbeitsgericht Bonn im April 2003 die Firma zur Zahlung verurteilte. Klaus Teitge erklärte: Er werde zahlen, wenn der Verkauf des Grundstücks über die Bühne gegangen sei. Mitarbeiter-Anwalt Naber: Einen solchen Vorbehalt enthält der Sozialplan nicht. Auch das Gericht gab keine Schonfrist. Die Mitarbeiter gingen nun persönlich gegen Teitge vor - und bekamen laut Naber Recht. Am 15. Januar verkündete das Landgericht Bonn: Teitge muss zahlen. Naber: Klaus Teitge muss jetzt persönlich zahlen, oder er muss dem Gerichtsvollzieher seine Vermögensverhältnisse offenbaren. Der Weg in das Schuldenverzeichnis steht ihm dann bevor. Doch soweit sei es noch nicht, versicherte Rechtsanwalt Ralf Engels, dessen Kanzlei Teitge vertritt: Wir haben Berufung eingelegt. Seiner Auffassung nach sei es nicht rechtens, Klaus Teitge als Gesellschafter persönlich anzugehen. Unterdessen schauen alle Augen auf die Verhandlungen mit dem Veybach-Investor. Wird aus dem Erlös dann der Sozialplan realisiert? Rechtsanwalt Engels: Davon gehe ich derzeit aus.