FristenregelungDrainagen dürfen nicht im Abwasserkanal münden
EUSKIRCHEN – Die Fristen für den Nachweis, dass der private Abwasserkanal dicht ist, sind nun für die gesamte Stadt gesetzt. Die Politik hat die Stadt in so genannte Fristengebiete eingeteilt, damit nicht alle Hausbesitzer gleichzeitig nach Prüfunternehmen suchen. Akzeptiert werden nur Bescheinigungen von Unternehmen, die auf einer Liste des Landes veröffentlicht wurden.
Grundsätzlich hatte das Land zur Abgabe der europaweit vorgeschriebenen Bescheinigungen das Jahr 2015 als Frist gesetzt, dabei aber Ausnahmen bis 2023 zugelassen. Damit die meisten Bürger sich mehr Zeit lassen können, müssen die Bewohner im Umfeld von Groß- und Kleinbüllesheim aber eine verkürzte Frist hinnehmen. „Grundlage dieser Fristen ist die parallele Durchführung der Untersuchungen im öffentlichen Kanalnetz“, erklärte Bürgermeister Dr. Uwe Friedl. „Grundsätzlich wollen wir der Bevölkerung die Chance geben, so lange wie eben möglich zu warten.“ Seien aber Grundwasserverunreinigungen bekannt, so müsse sofort gehandelt werden.
Stadt schaut bis zur Grundstücksgrenze
Die Stadt will bei der Überprüfung der öffentlichen Kanäle mit den Kameras auch bis in die Hausanschlüsse fahren. „In der Regel schauen wir bis zur Grundstücksgrenze“, sagte Abteilungsleiter Albert Klinkenberg. Friedl bot an: „Wenn die Rückstauklappe geöffnet ist, könnten wir auch von der Straße aus eine Überprüfung des privaten Kanals durchführen, müssten das aber abrechnen.“ Sollte aber der Kanal noch weit unter dem Gebäude hindurch verlaufen und auf dem Grundstück verzweigt sein, muss auf jeden Fall ein anerkannter Betrieb privat beauftragt werden. Grundsätzlich lohnt sich deshalb eine Absprache mit der Stadt. Schon jetzt ist unter der Telefonnummer 14-203 Auskunft zu erhalten. Zum 1. April wird sogar ein „Grundstücksentwässerungsberater“ eingestellt. Er soll auch nach Terminvereinbarung vor Ort beraten, allerdings nur in Fällen, bei denen klar ist, wo die Abwasserleitungen verlaufen. „Wir erstellen aber keine Sanierungsplanung“, sagte Klinkenberg. „Es kann sich auch lohnen, die Teilbefahrung der Stadt abzuwarten, dann eventuell zu sanieren und schließlich privat die Bescheinigung einzuholen. Denn wenn der Kanal saniert werden muss, wäre die erste Prüfung sonst für die Katz.“ Für einen Blick in das Ende des privaten Kanals berechne die Stadt nichts. Klinkenberg schätzt, dass nur jeder fünfte Kanal derzeit dicht ist.
Was auch jeder wissen sollte: Mit dem Ausstelldatum der „Dichtheitsbescheinigung“ beginnt die Frist von 20 Jahren bis zur nächsten Prüfung - nicht erst mit dem Ende der Abgabefrist. Bei einer privaten Sanierung kann es bis zu 30 Prozent der Kosten von der NRW-Bank geben.
Ein Abwasserkanal muss bis auf Straßenniveau dicht sein. Grundsätzlich werden keine Drainage-Anschlüsse zugelassen. Klinkenberg wies darauf hin, dass Drainagen mit einem separaten Sammler aber durchaus angeschlossen werden dürften.