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GiftgasunfallRattengift falsch angewendet

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In Gummersbach-Rospe kam es zu einen Giftgasunfall. 28 Menschen mussten sicherheitshalber in Kliniken gebracht werden. (Bild: Thies)

Gummersbach – GUMMERSBACH - Die von dem Giftgasunfall am Wochenende betroffenen Bewohner eines Hauses in Gummersbach befinden sich nach Auskunft der Stadt Gummersbach allesamt in guter Verfassung und zeigen keine Vergiftungserscheinungen. Derweil hat sich herausgestellt, dass das Schädlingsbekämpfungsmittel, dessen unsachgemäßer Gebrauch am Wochenende einen Großeinsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst verursacht hat, "Polytanol P" heißt. Es handelt sich um ein zugelassenes Begasungsmittel zur Bekämpfung von Wühlmäusen und Maulwürfen. Der Hersteller betont in seiner Gebrauchsanleitung, dass das Mittel nur im Freien und keinesfalls in geschlossenen Räumen verwendet werden darf. Die Brocken sollen in die unterirdischen Gänge gelegt, die Löcher hinterher mit Erde sofort dicht verschlossen werden. Die Feuchtigkeit des Erdreichs reiche aus, um den hochgiftigen Phosphorwasserstoff freizusetzen, der den Wühlmäusen einen schnellen Tod bringt.

Der Bewohner des Hauses wollte aber offenbar Mäuse oder Ratten im Haus bekämpfen, als er das Präparat im Keller auslegte, wo die Luftfeuchtigkeit die chemische Reaktion auslöste. Der Geschäftsführer des Herstellers zur Rundschau: "Der Mann hat falsch gemacht, was man nur falsch machen kann." Solch ein falscher Gebrauch sei "die absolute Ausnahme". Der letzte ihm bekannte vergleichbare Fall liege 40 Jahre zurück. Eine gesundheitliche Gefährdung ist nach Aussage des Herstellers aber "praktisch ausgeschlossen", erst recht dauerhafte gesundheitliche Schäden. Das Gas verdünne und verflüchtige sich schnell und ohne Rückstände. Schließlich werde es auch zur Begasung von Lebensmitteln eingesetzt, etwa um Getreide von Schädlingen zu befreien.

Gestern hat das Ordnungsamt der Stadt Gummersbach mit dem Hersteller Kontakt aufgenommen. Amtsleiter Georg Hermes nahm zudem den Rat der Berliner Giftnotrufzentrale in Anspruch, um zu prüfen, wann und nach welchen Maßnahmen das betroffene Haus wieder freigegeben werden kann. Der Hersteller teilte mit, dass alle Spuren des giftigen Phosphorkohlenwasserstoff nach 48 Stunden verschwunden sein dürften. Die Polizei stellt derzeit die Ergebnisse ihrer Ermittlungen zusammen. Die Staatsanwaltschaft will dann prüfen, ob eine strafrechtlich relevante Fahrlässigkeit vorliegt. Stadtsprecher Siegfried Frank vermag noch nicht zu sagen, ob der Verursacher des aufwändigen Einsatzes von Feuerwehr und Rettungsdienst für die Kosten haftbar gemacht werden kann. Der Leiterin des Kreisordnungsamts, Hildegard Dickschen, ist kein vergleichbarer Fall bekannt. Ihrer Einschätzung nach sei der Gebrauch von Schädlingsbekämpfungsmitteln mit einem "Alltagsrisiko" verbunden: "Bei falscher Anwendung sind auch WC-Reiniger gefährlich."