Ihnen war das Kind nichts wert

Er quälte die Dreijährige, sie schritt nicht ein: Die Angeklagten im zweiten Karolina-Prozess.
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MÜNCHEN. Drakonische Strafen für die Mutter der getöteten dreijährigen Karolina Zaneta Copik (27) und ihren Ex-Lebensgefährten Mehmet Akul (32): Wegen Mordes verurteilte ein Münchner Schwurgericht beide zu lebenslanger Haft. Beim Angeklagten Akul wurde zudem eine besondere Schwere der Schuld festgestellt, so dass er nicht mit der sonst üblichen Entlassung nach 15 Jahren rechnen kann.Mit dem Strafmaß ging die große Strafkammer am Landgericht München II über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die hatte für Akul lebenslänglich, für die Mutter jedoch nur eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Das Gericht halte aber auch bei der Mutter wegen ihrer erheblichen Mitschuld an dem Tod Karolinas keine Strafmilderung für möglich, so der Vorsitzender Richter Walter Weitmann. Die Mutter habe das „Drama“ jederzeit verhindern können.
Das Gericht nahm weder dem in Deutschland geborenen Türken Akul ab, dass er wegen Drogenabhängigkeit und „dissozialer Persönlichkeitsstörung“ in der Schuldfähigkeit eingeschränkt war, noch der polnischen Mutter die Angst vor dem Lebensgefährten, mit dem sie ihr Stillhalten begründet hatte. Nach der Obduktion von Karolinas Leiche stand für das Gericht fest, dass das Kind Anfang 2004 in einer Wohnung im schwäbischen Weißenhorn schwer geschlagen und an mehr als zwei Dutzend Stellen mit erhitzten Flaschen verbrannt wurde.
Ursächlich für den Tod seien schwere Schläge gewesen, die der Angeklagte Karolina gegen den Kopf versetzt hatte. Jeder dieser Schläge hätte tödlich sein können, betonte Weitmann. Beiden Angeklagten sei „völlig klar“ gewesen, dass dies zum Tod führen musste. Karolina war das Kind der Angeklagten und eines Zuhälters. Dem Angeklagten habe der „Zuhälterbastard ohne Lebensberechtigung“ gestört, so Weitmann. Gemeinsam hatten die Angeklagten das Kind nach den tödlichen Schlägen in der Toilette eines Krankenhauses abgelegt. Da war Karolina bereits hirntot.
Die Mutter Karolinas nahm das Urteil ohne sichtbare Regung auf. Dabei habe sie sich nur durch ihre Beiträge zur Tataufklärung davor bewahrt, dass auch in ihrem Fall eine besondere Schwere der Schuld festgestellt worden sei, sagte Weitmann der Angeklagten: „Auch Ihnen war das Kind nichts wert“.