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JugendstrafeBewährungsstrafe für brutalen Raub

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(Symbolbild: dpa)

GUMMERSBACH – Er hat mehrmals zugeschlagen und seine Opfer mit einer Pistole bedroht. Den Raubüberfall, von dem sich der 20 Jahre alte Gummersbacher und vier mutmaßliche Komplizen rund 800 Euro Beute versprochen hatten, bezeichneten der Richter, der Staatsanwalt und selbst der Verteidiger am Gummersbacher Amtsgericht gestern als „außerordentlich brutal“, „rücksichtslos“ und „katastrophal“. Im Hinterzimmer des Verhandlungssaals einigten sich die Prozessbeteiligten gleichwohl auf eine Strafe am unteren Rand der Möglichkeiten: Der Vorbestrafte muss für den schweren Raub zunächst nicht ins Gefängnis. Eine Jugendstrafe von einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung soll ihn von weiteren Straftaten abhalten.

Dem Geständnis des Verurteilten zufolge hatten er und mehrere weitere Männer drei Kölnern Zigaretten zu einem unschlagbar günstigen Preis angeboten. Am 17. Januar sollten die späteren Opfer 100 Stangen für je acht Euro auf dem Pendlerparkplatz an der Autobahn in Engelskirchen entgegennehmen. Von dort aber lotsten sie die Räuber zunächst in das Gewerbegebiet Lindlar-Klause. Vor einer Lagerhalle forderten sie schließlich Geld, ohne die versprochenen Zigaretten liefern zu können. Ihre Opfer bedrohten die Männer mit Schlägen und Reizgas. Der verurteilte Gummersbacher hantierte nach eigenen Worten zudem mit einer Schreckschusspistole.

Vor allem eines der Opfer berichtete vor dem Amtsgericht von schweren Folgen des Überfalls. „Ich hatte Todesangst“, sagte der 53 Jahre alte Arbeitslose. Noch immer leide er deshalb häufig unter Panikattacken. Besonderen Einfluss hatte auf den Kölner offenbar, dass die Räuber ihn und ein weiteres Opfer nach dem Überfall in die Kofferräume der eigenen Autos einsperrten. Polizisten befreiten die Kölner erst einige Zeit später.

Der Angeklagte gab sich vor dem Amtsgericht reuig. In knappen Worten entschuldigte er sich bei seinen Opfern. Den Überfall bezeichnete er als Dummheit. Schon zu Beginn der Verhandlung hatte sein Verteidiger um eine Unterbrechung gebeten - offenbar um im Hinterzimmer ein Geständnis im Gegenzug für eine milde Strafe anzubieten. Diese knüpfte der Vorsitzende Richter schließlich an Auflagen, etwa die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining. Die mutmaßlichen Komplizen des 20-Jährigen könnten empfindlicher bestraft werden. Sie waren im Januar 23 und 24 Jahre alt und müssen sich deshalb nach Erwachsenenstrafrecht vor dem Landgericht verantworten.