Keine Strafe für überfahrene Enten
Ohne Strafe kommt ein 55-jähriger Reitlehrer davon, der im Juni in Rodenkirchen mit seinem Mercedes-Geländewagen eine Entenmutter mit sechs Küken überfahren und getötet hatte. Der Amtsrichter folgte der Argumentation des Verteidigers, sein Mandant habe die Enten übersehen, sie aber nicht bewusst überrollt. Eine Verurteilung wegen Tierquälerei hätte vorsätzliches Handeln des Angeklagten vorausgesetzt.
Gleichwohl sprach der Amtsrichter noch von einer Verkehrsordnungswidrigkeit, weil der Autofahrer seine allgemeine Sorgfaltspflicht verletzt haben könnte, da er nicht angehalten hatte. Doch auch dabei sah er nur eine geringe Schuld des Angeklagten und stellte das Verfahren ein.
Ob der Unfall vorhersehbar war, ließ die Beweisaufnahme offen. Unwiderlegt konnte der Angeklagte behaupten, er habe die Entenfamilie nicht gesehen. Da half es auch nicht, dass ein 30-jähriger Zeuge aussagte, er habe mit seinem Wagen einen Fahrstreifen blockiert, um die Vögel zu schützen. Seine Schwester (27), damals Beifahrerin, erklärte, sie habe dem Unfallfahrer noch deutlich angezeigt, dass er anhalten solle.
All das habe er nicht bemerkt, sagte der Angeklagte. Wegen des quer stehenden Autos habe er gedacht, es könnte ein Unfall passiert sein. Darum sei er extra langsam gefahren. Dass er den Enten etwas habe antun wollen, sei abwegig. Schließlich habe er seit frühester Jugend mit Tieren zu tun und noch nie einem Tier etwas zuleide getan. Auch die Aussage eines weiteren Autofahrers, der den 55-jährigen vor dem Unfall mit der Hupe gewarnt haben will, änderte nichts am Ausgang des Verfahrens.