Krach unter den Langhardt-Erben
Ein Streit zwischen den Erben des Traditionsunternehmens Lederwaren Langhardt beschäftigt den Bundesgerichtshof. Es geht darum, ob die Ehefrau von CDU-Ratsherr Heinz Christian Esser, Ailke Esser, Geschäftsführerin einer Gesellschaft bleiben darf, an der die sechs Langhardt-Erben als Gesellschafter beteiligt sind. 1997 geriet das Unternehmen in Schwierigkeiten. Zur Sanierung mussten 30 von 60 Filialen geschlossen werden. Die Gesellschafter hätten einen zweistelligen Millionenbetrag aus ihrem Privatvermögen gezahlt, um die Firma zu retten, sagt Esser. Er begleitete als Anwalt die Sanierung, seine Frau ist selbst als Erbin Familiengesellschafterin.
Mehr als 30 Millionen Mark sind in die Firma an neuer Liquidität aus dem Verkauf von Immobilien eingeleitet worden, das hat die Entschuldung des Unternehmens erlaubt, so Esser. Die Immobilien wurden von der Anmax Immobilien und Beratungsgesellschaft für 34 Millionen Mark gekauft. Gesellschafter der Anmax sind die Langhardt-Erben. Allerdings soll die finanzielle Lage dieses Unternehmens - der Kauf der Immobilien musste finanziert werden - eine Gewinnentnahme der Gesellschafter nicht erlauben. Geschäftsführer der Anmax war erst Esser, dann wurde seine Frau als geschäftsführende Gesellschafterin bestellt.
Die Verwaltung der Anmax-Immobilien hat die Firma CT Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH übernommen, deren Hauptgesellschafter das Ehepaar Esser ist. 2003 wurde dafür ein Verwaltungshonorar von rund 70 000 Euro in Rechnung gestellt.
Schon bevor die Sanierung von Langhardt 1998 abgeschlossen wurde, übernahmen zwei Investoren das operative Geschäft. Es habe Kaufinteressenten gegeben, so Esser. 2002 verunglückte einer der beiden Investoren, die die Finanzierung der Gesellschaft sichergestellt hatten, tödlich. Danach kam es zur Insolvenz.
Die drei Minderheitsgesellschafterinnen der Anmax (sie halten 49 Prozent) hatten 2001 gefordert, Ailke Esser als Geschäftsführerin abzusetzen, unter anderem deshalb, weil den Gesellschaftern über Jahre keine Bilanzen vorgelegt worden seien. Der Beschluss, Ailke Esser abzusetzen, wurde von den Mehrheitsgesellschaftern (sie halten 51 Prozent) abgelehnt. Die Minderheitsgesellschafter klagten dagegen erfolgreich vor dem Land- und Oberlandesgericht. Sie sind der Meinung, Ailke Esser habe in eigener Sache nicht mitstimmen dürfen. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden.