Lebenslänglich für den Mörder von Refrath
Bergisch Gladbach - „Schuldig wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen“, lautete gestern das Urteil der 11. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts. Damit wurde Renvaldes O., der angeklagt war, seinen vermeintlichen Nebenbuhler, den Refrather Bestatter Martin S., erschossen zu haben, zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Dass dem 42-jährigen Krebskranken das Urteil wirklich gleichgültig gewesen wäre, wie er es an den fünf Prozesstagen immer wieder betont hatte, konnte man gestern nicht erkennen. Verkrampft und mit hochrotem Kopf nahm er die Ausführungen des Vorsitzenden Richters Professor Bruno Terhorst entgegen. Immer wieder suchte er hektisch mit seinen Blicken den Zuschauersaal ab.
„Sie haben einen Unschuldigen ohne Rechtfertigung erschossen“, so Terhorst. So weit hatte der Angeklagte auch nichts einzuwenden. Doch als der Richter dessen „nicht leicht nachzuvollziehende Einlassung“ anzweifelte, Renvaldes O. habe nur „mechanisch und unbewusst“ geschossen, da schrie O. in den Gerichtssaal: „Der Martin hatte ein intimes Verhältnis zu meiner Freundin und sie deshalb vor mir versteckt.“ „Das geht aus den Akten nicht hervor“, antwortete der Richter ungerührt.
Stattdessen nahm Terhorst auf die Gutachten Bezug: „Sie wurden gleichgültig gegenüber Ihrem Schicksal. Sie müssen registriert haben, dass Sie Ihren Revolver dabei hatten, waren wütend. Dann drückten Sie ab.“ Die Gutachten hatten keinen Ausschluss der Schuldfähigkeit ergeben.
Der Angeklagte war an jenem 8. September 2005 mit seinem Taxi auf der Suche nach seiner Ex-Freundin Tina J. vor dem Haus des Opfers auf und ab gefahren. Ein angeheuerter Detektiv hatte ihm berichtet, dass er Tina J. in einem Wagen des Bestattungsunternehmers gesehen habe und die Adresse des späteren Opfers ermittelt. Der schwer krebskranke Angeklagte hatte wegen Gewalttätigkeiten ein Kontaktverbot bekommen. Tina J. trennte sich daraufhin von ihm.
Vor dem Haus von Martin S. sprach der Ex-Taxifahrer sein Opfer an. Als dieses die Polizei rief, schoss Renvaldes O. Wenige Tage später erlag das 39-jährige Opfer seinen Verletzungen. Der Angeklagte flüchtete nach Frankreich. Von dort wurde er ausgeliefert. Das Opfer hatte bei seinem Notruf noch das Kennzeichen des Taxis durchgegeben.
Rechtsanwalt Dr. Reiner Birkenstock kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen: „Die Frage der Schuldfähigkeit werden wir überprüfen lassen.“ Sein Mandant wurde direkt zurück ins Gefängnis gebracht.