Lebenslange Haft für Mord an Sabrina?
BONN / NIEDERKASSEL. Auch im neu aufgerollten „Sabrina-Mordprozess“ vor der 1. Großen Bonner Strafkammer ist der Staatsanwalt gestern zum Ergebnis gelangt, dass der 26-jährige Angeklagte aus Mondorf sich des Mordes und der Vergewaltigung an der 17-jährigen Realschülerin Sabrina schuldig gemacht hat. Er forderte deshalb in seinem Plädoyer erneut lebenslange Haft.
Wegen der ungewöhnlichen Brutalität der Tat ging er im übrigen wie schon im erstinstanzlichen Prozess von einer besonderen Schwere der Schuld aus. Sollten sich die Richter seinem Plädoyer anschließen, dürfte der 26-Jährige nicht, wie sonst üblich, nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden.
In der Nacht des 9. Septembers 2003 hatte der Kfz-Mechaniker das junge Mädchen von der Mondorfer-Kirmes nach Hause begleitet. Auf dem Gelände der Lux-Werft geschah dann die schreckliche Tat. Nachdem Sabrina gedrosselt, vergewaltigt und erwürgt worden war, hatte der Täter sie fast nackt in den Rhein geworfen.
Betroffen zeigten sich Staatsanwalt Robin Faßbender und Nebenklägerin Gudrun Roth in ihren Schlussvorträgen gestern vor allem darüber, dass der Angeklagte „ein echtes, von Reue getragenes Geständnis zu keinem Zeitpunkt abgelegt“ habe. Aus der flapsigen Bemerkung „Ich räume ein, dass ich Mist gebaut habe“, lasse sich keine Verarbeitung und keine Reue erkennen. Dazu die Nebenklägerin schockiert: „Ich habe Mist gebaut, sagt man allenfalls, wenn man jemandem etwas weggenommen hat. Aber Sie haben ein Leben ausgelöscht. Sie sind ein Täter, der nur zu Lippenbekenntnissen bereit ist und für den das Opfer nicht die geringste Rolle spielt.“
Der Bundesgerichtshof hatte wie die Rundschau berichtete das erstinstanzliche Urteil vor Monaten aufgehoben, weil geprüft werden sollte, ob der Angeklagte sich eventuell neben Mord aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung einer Straftat (der Vergewaltigung) auch eines heimtückischen Mordes schuldig gemacht haben könnte. Das sah der Staatsanwalt nicht so. Er ging zugunsten des Angeklagten davon aus, dass er sie tötete, weil er nach der Vergewaltigung fürchtete, von ihr verraten zu werden. Strafmildernd wirkte sich die umstrittene juristische Bewertung im Strafantrag allerdings nicht aus. Das Urteil wird am 11. November verkündet.