Mit dem Gürtel in der Zelle erwürgt
RHEINBACH. In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rheinbach hat sich am vergangenen Sonntag gegen 13 Uhr ein Untersuchungshäftling in seiner Zelle stranguliert. Um 12.50 Uhr hatte sein Zellengenosse für eine Stunde den Haftraum verlassen. Als er um 13.45 Uhr wieder eingeschlossen wurde, entdeckte ein Vollzugsbeamter den Selbstmord des 54-jährigen Deutsch-Russen. Er hatte sich mit Hilfe seines Gürtels an einem Bettgestell selbst erwürgt. Der unverzüglich alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des Häftlings feststellen.
Es sei nicht ungewöhnlich, dass der Mann seinen Gürtel in die Zelle mitnehmen durfte, sagte der stellvertretende Leiter der JVA, Hans-Ulrich Eckert, auf Nachfrage. Solche Utensilien würden bei der Aufnahme nur einbehalten, wenn Selbstmordgefahr bestünde, erläuterte Eckert.
Der Tote habe nicht als selbstmordgefährdet gegolten. Zu dieser Einschätzung seien geschulte Beamte des Vollzugsdienstes gekommen, die bei der Aufnahme mit dem Häftling gesprochen hatten. Zudem sei ein Selbstmord in einer Gefängniszelle nicht auszuschließen, sagte Eckert, auch nicht, wenn man die Gürtel einbehalte. Der 54-jährige Selbstmörder saß seit Ende September 2002 wegen des Verdachts auf Totschlag in Untersuchungshaft. Den letzten Suizid in der Rheinbacher JVA hatte es Anfang 2001 gegeben. Ein Gottesdienst für den Toten wird in der JVA nicht gefeiert. Eher im Gegenteil, sagte Eckert. Wir sind bemüht, das bei den Gefangenen unter der Decke zu halten, um nicht Nachahmung zu provozieren. (the)