Nach der Scheinhochzeit die Braut vergewaltigt
WINDECK / BONN. Durchaus fröhlich wurde die Hochzeit im September 2004 gefeiert. Doch kaum einer wusste, dass die Ehe zwischen dem ungleichen Paar inszeniert war. Als Ehegeschenk erhielt die 48-jährige Braut von ihrem Bräutigam 3000 Euro. Ein Vorschuss, den die Mutter von zwei Kindern dafür bekam, dass sie mit dem 30-jährigen türkischen Kurden eine Scheinehe eingegangen war. Insgesamt waren ihr 10 000 Euro angeboten worden, die Scheinehe war auf drei Jahre begrenzt. Doch so lange hielt die fingierte Ehe nicht. Denn zwei Tage nach der Schein-Hochzeit soll es in der Wohnung der 48-Jährigen zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Von einem Moment auf den anderen, so hatte es die Frau geschildert, habe ihr der Mann eiskalt die Hände im Rücken festgehalten, sie fixiert, dass sie sich weder bewegen noch wehren konnte. Fünf Monate später zeigte sie ihren Ehemann an.
Das Bonner Landgericht hat den 30-Jährigen gestern wegen Vergewaltigung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte bis zum Schluss geschworen, seine Ex-Ehefrau habe den sexuellen Kontakt gewollt. Aber die Kammer hielt die Aussage der 48-Jährigen aus vielerlei Gründen für glaubwürdig. Die Frau hatte die demütigende Szene detailreich und voller Emotionen geschildert. Nicht zuletzt auch hatte sie viel Verständnis für den 30-jährigen und sein Schicksal gehabt: Als Kurde war er mit dem türkischen Staat in Konflikt geraten und hatte deswegen auch viereinhalb Jahre als politischer Häftling hinter Gittern gesessen. 1990 kam der Jurist mit Hilfe einer Schlepperbande nach Deutschland. Nachdem im Februar 2004 sein Asylantrag rechtskräftig abgelehnt worden war, suchte er nach einer Möglichkeit, der Abschiebung zu entkommen. Die Scheinhochzeit hat auch für das Opfer noch Konsequenzen: Die 48-Jährige muss jetzt mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz rechnen. (ucs)