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Polizisten vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger freigesprochen

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Fulda – Zwei Polizisten aus Osthessen sind mit ihrer Berufung vor dem Landgericht Fulda erfolgreich gewesen und am Donnerstag vom Vorwurf der Verfolgung Unschuldiger freigesprochen worden. Das Amtsgericht Fulda hatte die beiden im Oktober 2012 noch zu Geldstrafen von insgesamt 11 400 Euro und 4200 Euro verurteilt.

Die Beamten aus Hünfeld (44) und Künzell (24) hatten im September 2010 eine Autofahrerin angezeigt. Sie soll in Fulda gegen Mitternacht angeblich über eine rote Ampel gefahren sein. Die Folge: 90 Euro Bußgeld und drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Tatsächlich aber wird diese Ampel jede Nacht um 23.00 Uhr ausgeschaltet und blinkt dann gelb. Im April 2011 hatte das Amtsgericht die Autofahrerin bereits freigesprochen.

Der Richter der Berufungsinstanz erklärte seinen Freispruch mit der Begründung, gesetzeswidrig verhalte sich nur, wer einen Unschuldigen absichtlich oder wissentlich strafrechtlich verfolge. Die Beamten hätten der Frau nicht schaden wollen, sie hatten sich schlichtweg geirrt. Die Polizei hat unterdessen Disziplinarstrafen verhängt. Der ältere Beamte wurde vom Dienst suspendiert, seine Bezüge wurden gekürzt. Der Jüngere, der zum Zeitpunkt des Vorfalls noch Anwärter auf den Polizeidienst war, wurde nicht übernommen. (dpa/lhe)