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Strenge Regeln beim Freizeitsport: Flexibilität gefragt

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Düsseldorf – Bei der Wiederaufnahme der sportlichen Aktivitäten nach der Corona-Pause drängt die NRW-Landesregierung die Freizeitsportler zu Flexibilität und Disziplin. Ob draußen oder in geschlossenen Räumen, ob Gesundheitssport oder im Fitnessstudio - überall gelte die Corona-Grundverordnung, betonte die Staatssekretärin für Sport in NRW, Andrea Milz, am Donnerstag. Bei allen Sportarten sei die Einhaltung von Hygienebedingungen und Abstandsregeln zu beachten. Zudem arbeite man an Ausführungsbestimmungen, in denen man im Detail nachlesen könne, was wie erlaubt ist, sagte sie.

Kontaktarmer Breitensport und Trainingsbetrieb im Freien sind seit diesem Donnerstag wieder möglich. Von Montag an können Fitnessstudios, Sporthallen und Tanzschulen wieder öffnen. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. So bleiben Umkleideräume und Sanitäranlagen geschlossen. Es könnte auch sein, dass man Kleinsportgeräte wie zum Beispiel Matten von zu Hause mitbringen müsse, erklärte Milz.

Vom 30. Mai an soll Kontaktsport auch in geschlossenen Räumen wieder möglich sein. Allerdings gelte auch hier, dass es sich bei diesem Datum um eine Zielgröße halte. Die Situation der Infektionsgefahr müsse immer wieder neu bewertet werden.

Milz betonte auch, dass es keine „Lex-Sportarten”, also besonders privilegierte Sportarten wie etwa den Profi-Fußball gebe. „Wir haben den Profi-Sport gleichrangig behandelt. Aber es ist eben etwas anderes, ob man einen Berufsstand verbietet oder Freizeitsport”, sagte die Staatssekretärin. (dpa/lnw)