Thuja-Hecken waren nicht vergiftet worden
BONN. Ein junges Bonner Paar traute Ende 2006 seinen Augen nicht, als ihnen eine Klage ins Haus flatterte. Ihre 74-jährige Nachbarin, die sie nur vom Sehen her kannten, warf ihnen vor, mit Chemikalien Sträucher, Hecken und sogar Bäume in ihrem Garten zu vergiften. Selbst die Katze der Rentnerin soll in Mitleidenschaft gezogen worden sein.
Da sich die 74-Jährige aber im Mai 2007 vor dem Bonner Amtsgericht selbst widersprach und nicht mehr genau angeben konnte, ob es nun acht oder zwölf Thuja-Hecken waren, die an der Straßenseite ihres Gartens eingegangen waren, wurde die Klage abgewiesen. Doch die Rentnerin ließ nicht locker und beantragte ein Beweissicherungsverfahren. Denn das Paar würde nicht aufhören, ihre Pflanzen zu vergiften, und sie fühle sich von ihren Nachbarn verfolgt. Das Paar wolle sie vergraulen, behauptete die 74-Jährige.
Also rückte ein Sachverständiger aus, um das rätselhafte Pflanzensterben auf dem 4500 Quadratmeter großen Grundstück der 74-Jährigen unter die Lupe zu nehmen. Zwar hatte sie die eingegangenen Thuja-Hecken durch ein Gartenbau-Unternehmen bereits ersetzen lassen, aber immer mehr Pflanzen gingen in ihrem Garten ein. Der Sachverständige allerdings fand nur ganz natürliche Ursachen für deren Sterben. Die Pflanzen waren entweder zu eng gepflanzt oder bekamen einfach zu wenig Licht.
Trotzdem ging die 74-Jährige vor dem Landgericht Bonn in Berufung und forderte 1847 Euro Schadensersatz. Nachts klettere das Pärchen über die Mauer in ihren Garten, um Chemikalien zu versprühen oder Pulver zu verstreuen, so die Rentnerin. Erst vorgestern sei der Mann gar am helllichten Tag wieder da gewesen. Ihr Untermieter könne dies bezeugen.
Bereits vor dem Amtsgericht hatte das Paar jedoch gesagt, der 74-Jährigen nur einmal über den Zaun zugerufen zu haben, dass sie eine Party feiern wollten und es vielleicht etwas lauter werden könnte. Das Grundstück der Rentnerin hätten sie aber nie betreten. Die Richter erinnerten die Rentnerin denn auch noch einmal an das Gutachten des Sachverständigen, woraufhin sie schließlich ihre Berufung zurücknahm. (Az. 5 S 68 / 07)