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Urteil im Mordfall Sabrina ist rechtskräftig

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BONN / KARLSRUHE. Drei Jahre nach dem Verbrechen an einer 17-jährigen Schülerin in Niederkassel-Mondorf kann die Justiz die Akten schließen. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt das zweite Urteil des Bonner Landgerichts vom Oktober 2005 bestätigt und damit die erneute Revision der Verteidigung abgewiesen.

Im Oktober 2005 hatte die 1. Große Strafkammer den heute 27-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Darüber hinaus haben die Richter damals die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Demnach hatte der Angeklagte am 9. September 2003 die Schülerin Sabrina auf dem Heimweg nach einem Kirmesbesuch gedrosselt, gewürgt, geschändet und anschließend in den Rhein geworfen. Nach Aussage des Angeklagten hatte sich die Schülerin über seine Potenzprobleme lustig gemacht und gedroht, mit dem Handy seine Verlobte anzurufen.

Der Mordfall musste zwei Mal vor dem Bonner Landgericht verhandelt werden: Zwar kam das Schwurgericht am 22. Juni 2004 ebenfalls zu einem Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld. Aber bei diesem ersten Urteil war die Revision der Verteidigung, die 13 Jahre Haft gefordert hatte, erfolgreich: Die obersten Richter hoben den Schuldspruch auf, weil zentrale Fragen des Falls nicht aufgeklärt worden seien: Zum Beispiel hatte die Kammer den Zeitpunkt der Tötung offen gelassen; auch hatte sie angenommen, dass der Täter die Schülerin zunächst vergewaltigt und sie dann - um die Tat zu verdecken - getötet hat. Der BGH verwies den Fall zur erneuten Verhandlung an eine andere Bonner Kammer.

Im zweiten Prozess kamen die Richter zu einem anderen Ergebnis, zumindest was in der Nacht zum 9. September in den Rheinwiesen passiert sein muss: Der Angeklagte habe das Mädchen heimtückisch getötet, als er ihr von hinten ein Kabel um den Hals gelegt hatte. Auch bewertete die Kammer das Verhalten des Täters als einen „niedrigen Beweggrund": Mit der Tötung habe er nur verhindern wollen, dass seine Verlobte etwas von seinem Seitensprungversuch erfährt. Anschließend habe er die ohnmächtige Sabrina sexuell misshandelt. Dabei glaubte er allerdings, sie sei tot. Tatsächlich aber lebte die Schülerin noch, wie Gutachter später festgestellt haben. Die 17-Jährige starb erst in den Fluten des Rheins.

Wegen der besonderen Schwere der Schuld, die der Angeklagte auf sich geladen hat, wird er nicht nach den üblichen 15 Jahren, sondern frühestens nach 20 Jahren aus dem Gefängnis entlassen. (ucs)