UrteilMilde Strafe für Drogenkurier
KERPEN / KÖLN – Kurzen Prozess im wörtlichen Sinne machte die 8. Große Strafkammer des Kölner Landgerichts am Montag mit einem gebürtigen Mönchengladbacher. In nur anderthalb Stunden verurteilte das Gericht den 51-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen der unerlaubten Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge und der damit einhergehenden Beihilfe zum Handel mit dem Rauschgift.
Der Angeklagte hatte gestanden, von Februar bis April 2010 in insgesamt sieben Fällen Betäubungsmittel aus dem niederländischen Venlo an verschiedene Orte in Deutschland - unter anderem auch nach Kerpen - gefahren zu haben. Dabei handelte es sich insgesamt um Mengen von etwa 26 Kilogramm Marihuana und etwa 20 Kilogramm Amphetaminen.
Der Angeklagte gab an, von einem Arbeitskollegen wegen der Kurierfahrten angesprochen worden zu sein, der um seine schwierige finanzielle Situation gewusst habe. Für die Fahrten wurden jeweils zwischen 500 und 1500 Euro gezahlt.
Zur Aufklärung beigetragen
Der 51-Jährige wurde nun vergleichsweise milde bestraft, weil er mit seinem umfassenden Geständnis und seinen Aussagen nach Angaben des Staatsanwaltes erheblich zur Aufklärung auch anderer Fälle des Tatkomplexes beigetragen hat.
Durch die Angaben konnten anderen Mittätern ihre Vergehen nachgewiesen werden, vielen wurde inzwischen der Prozess gemacht. Außerdem zeigte der Mann Reue, ist nicht vorbestraft und übergab freiwillig 2000 Euro den Ermittlungsbehörden. „Ein Zeuge, wie er wünschenswerter nicht sein könnte“, fasste der Staatsanwalt zusammen. (arr)