Zukunft der SozialversicherungArbeitgeber fordern späteren Eintritt in die Rente

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Ältere_Arbeitnehmer

Symbolbild

Berlin – Um Betriebe bei den Sozialabgaben zu entlasten, sollten die Bürger nach Ansicht von Arbeitgebern länger arbeiten. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eingesetzte Kommission zur Zukunft der Sozialversicherung.

Nur mit konsequenten Reformen und teils unbequemen Maßnahmen könne erreicht werden, dass die Beitragsbelastung dauerhaft unter 40 Prozent bleibe, heißt es in dem am Donnerstag vorgestellten Abschlussbericht.

Renteneinstieg soll von 2031 an heraufgesetzt werden

Konkret empfiehlt die Kommission, dass die Regelaltersgrenze für den Renteneinstieg ab 2031 weiter heraufgesetzt wird. Sie soll automatisch an die seit Jahren steigende Lebenserwartung gekoppelt werden: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, sollen die Menschen ein Dreivierteljahr länger arbeiten.

Wer vorzeitig in Rente geht, soll höhere Abschläge in Kauf nehmen müssen als bisher – wer freiwillig länger arbeitet höhere Zuschläge bekommen. Die Kommission empfiehlt auch Änderungen bei der Bedarfsplanung der Krankenhäuser und den Tarifen der Krankenversicherungen.

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Wirtschaftsverbände warnen seit langem vor steigenden Sozialabgaben. Aktuell summieren sich Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung auf rund 40 Prozent des Bruttolohns. Sie werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gezahlt.

Ohne Reformen würde Anteil der Sozialabgaben am Bruttolohn steigen

Die BDA-Kommission kommt zu dem Ergebnis, dass der Anteil bei derzeitiger Rechtslage bis 2040 auf fast 50 Prozent steigen wird. Grund dafür ist unter anderem die alternde Bevölkerung. Durch die steigende Belastung würden deutsche Firmen international weniger wettbewerbsfähig, außerdem wirke sie sich negativ auf die Beschäftigung aus und gefährde den Zusammenhalt.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte bereits vor längerer Zeit vorgeschlagen, die Sozialabgabenquote gesetzlich bei 40 Prozent zu deckeln. (dpa) 

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