Amtsgericht LeverkusenAltenpfleger bekommt hohe Strafe für Handel mit Drogen

Symbolbild.
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Leverkusen – Drei Jahre muss Bernd J. (Name geändert) ins Gefängnis, weil er nach Überzeugung des Leverkusener Schöffengerichts Ende 2014 versucht hatte, als Großdealer in das lukrative Geschäft mit Marihuana einzusteigen. Weil der 24-jährige Altenpfleger aus Bergisch Neukirchen dabei offenbar albanischen Konkurrenten in die Quere gekommen war, endete dieser Versuch allerdings jäh mit einem nächtlichen Überfall.
Die damals hinzugerufene Polizei stellte in der Wohnung des dabei mit einem Messer an der Hand verletzten Angeklagten unter anderem 380 Gramm Marihuana, zwei Handys und eine Schreckschusspistole sicher. Und auf einem dieser Handys befanden sich per SMS getroffene Verabredungen mit einem niederländischen Lieferanten über rund vier Kilogramm Marihuana.
Umfangreiche Beweisaufnahme
Weil Bernd J. zu all diesen Vorwürfen auf Anraten seines Anwalts schwieg, mussten Richter Philipp Förster und seine beiden Schöffen mit Hilfe zahlreicher Zeugen Licht ins Dunkel bringen (wir berichteten). Der Prozess war deshalb nach dem ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen auf gestern vertagt worden. Am Ende der umfangreichen Beweisaufnahme standen dann zunächst die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Für den Ankläger fügten sich die vielen einzelnen Puzzlestücke zu einem eindeutigen Bild, das Bernd J. als einen nach außen biederen Altenpfleger zeige, der sein „diesem lobenswerten Dienst an Senioren sicher nicht angemessenes“ Einkommen mit Drogenhandel aufbessern wollte. Wegen der Pistole handele es sich auch um bewaffneten Drogenhandel, wenn auch in einem minderschweren Fall, so der Staatsanwalt, der drei Jahre Gefängnis forderte.
Freispruch verlangt
Während sein Mandant darob in Tränen ausbrach, zeigte sich der Verteidiger kaum weniger geschockt und wies darauf hin, dass die Justiz konkret nur 380 Gramm Marihuana gegen den Angeklagten in der Hand habe. Ob das Handy mit den Textnachrichten tatsächlich ihm gehöre, sei nicht bewiesen, wie überhaupt die ganze Anklage nur auf vagen Indizien fuße, sagte der Anwalt und plädierte auf Freispruch.
Richter Förster und die Schöffen hielten es indes für völlig abwegig, dass ein Unbekannter das Handy, die Drogen und die Waffe in der Wohnung platziert haben könnte, um Bernd J. zu belasten und folgten dem Antrag des Staatsanwalts.