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Penaten-ArealGerichtsverfahren werfen Weiterentwicklung in Rhöndorf zurück

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Zwei Baufelder mit Wohneinheiten und einem Supermarkt sollen nach Plänen der Investoren auf der 10.000 Quadratmeter großen Fläche entstehen.

Bad Honnef – Wann fällt der Startschuss für die Weiterentwicklung des ehemaligen Penaten-Geländes in Rhöndorf? Vor etwas mehr als einem Jahr schien es, als würden die Bagger bald rollen. Die Bauvorbescheide für das vor rund 19 Jahren von der Firma Penaten aufgegebene Areal aus 2004 und 2011 (siehe Kasten) seien alle positiv, der Bauherr habe dementsprechend Rechtsanspruch auf Errichtung der Gebäude, hieß es seinerzeit vonseiten der Stadtverwaltung. Nun sieht die Lage jedoch wieder anders aus: Im Zuge zweier Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Köln – zwei Anwohner hatten im September 2017 und im Januar 2019 Klage eingereicht – haben sich Unklarheiten bezüglich der Supermarkt-Planung ergeben, wie es in einer Vorlage der Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen am 11. April heißt.

Vier Verfahrensfehler haben sich im Zuge der gerichtlichen Verfahren beim VG Köln, die noch nicht abgeschlossen sind, ergeben. Neben einer fehlenden Zweckbestimmung für die Supermarkt-Fläche sowie einer fehlenden Ausweisung dieses Sondergebietes mit Verkaufsflächenbeschränkung bestünden Unklarheiten hinsichtlich der Art der festgesetzten Fläche und hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Gebäudehöhe. Die Stadt sieht aufgrund dieser Unklarheiten die Gefahr, dass diese beanstandet werden könnten und das Verwaltungsgericht den Bebauungsplan in der Folge für unwirksam erklären könnte.

Paragraf 214 Baugesetzbuch soll helfen

Eine Heilung der festgestellten Fehler soll daher Abhilfe schaffen. So schlägt die Verwaltung dem Ausschuss in der Sitzungsvorlage vor, ein ergänzendes Verfahren zum Bebauungsplan einzuleiten und die erneute öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu beschließen. In diesem erneuten Verfahren sollen etwaige Mängel mit Hilfe des Paragrafen 214 Baugesetzbuch geheilt werden. „Das ergänzende Verfahren dient insoweit der Planerhaltung, so dass etwaige Bedenken und Fehler geheilt werden können. Im Gegenzug zu einem Änderungsverfahren beschränkt sich das ergänzende Verfahren ausschließlich auf die Behebung der Mängel, die zu beanstanden wären“, schreibt die Verwaltung in der Vorlage und betont darüber hinaus: „Die vom VG Köln etwaig zu beanstandenden Unklarheiten sind ausschließlich Verfahrensfehler. Mängel in der Abwägung gibt es nicht.“

Nach Durchführung des neuen Verfahrens sowie einer erneuten Auslegung der Pläne könne der Bebauungsplan dann rückwirkend in Kraft treten.

Das Bauvorhaben

Die Pläne für die Weiterentwicklung des ehemaligen Penaten-Areals stammen ursprünglich aus dem Jahr 2004, wurden in den Folgejahren allerdings mehrfach modifiziert. So wurde dem Bebauungsplan 2011 eine Verkaufsfläche von 1500 Quadratmetern hinzugefügt, die durch einen Rewe-Markt besetzt werden soll (siehe Visualisierung). Über dem Supermarkt sollen Wohneinheiten entstehen. Ein zweites Baufeld widmet sich darüber hinaus ausschließlich der Wohnbebauung.

Anfang 2017 hatten die Unternehmen S W Invest Finance Trade (SWIFT) aus Frankfurt und Dereco aus Köln die rund 10.000 Quadratmeter große Fläche in Rhöndorf über ein sogenanntes Joint Venture, also einen Zusammenschluss von Unternehmen zum Zweck der gemeinsamen Durchführung von Projekten, von der Business-Park GmbH erworben. (mdh)

Mögliche Schadensersatzforderungen seitens der Investoren, die auf die Stadt zukommen könnten, wenn der Bebauungsplan aufgrund der Verfahrensfehler für unwirksam erklärt werden sollte, sind sicherlich der maßgebliche Grund für das angestrebte ergänzende Verfahren. Ähnlich ist die Stadt Königswinter beim fehlerhaften Bebauungsplan rund um das Sumpfweg-Areal in Niederdollendorf vorgegangen: Mit einer Heilung, also einer Neuaufstellung der Pläne ab der Fehlerquelle, sollte das Risiko einer möglichen Schadensersatzforderung des Investors minimiert werden.

Kritik an den Plänen der Investoren rund um das frühere Penaten-Areal gab es in der Vergangenheit reichlich. Erst vor einem Jahr wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen die Massivität der Bauten und die zu große Verkaufsfläche, die mit 1500 Quadratmetern negative Auswirkungen auf die Innenstadt haben könnte, kritisiert. Aufgrund der positiven Vorbescheide, die auf früheren Beschlüssen des Ausschusses beruhen, seien der Politik jedoch die Hände gebunden, wie es seinerzeit hieß.

Die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen findet am Donnerstag, 11. April, 18 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, Rathausplatz 1, statt.