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Mysteriöser Tod eines Bonner StudentenKein Prozess wegen Todes von Jens Bleck

Lesezeit 2 Minuten
Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

  1. Der Bonner Student war 2013 in Bad Honnef unter mysteriösen Umständen in den Rhein geraten und ertrunken.
  2. Die Eltern sind überzeugt, dass ihr damals 19-jähriger Sohn Opfer eines Verbrechens geworden ist.

Köln/Bad Honnef – Knapp sieben Jahre nach dem mysteriösen Tod des Bonner Studenten Jens Bleck wird es keine gerichtliche Aufarbeitung des Falles geben. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Köln am Freitag entschieden und einen Antrag der Eltern des toten Studenten als unbegründet abgewiesen.

Jens Bleck war am 9. November 2013 nach einem Discothekenbesuch in Bad Honnef unter mysteriösen Umständen in den Rhein geraten und ertrunken. Die Eltern sind überzeugt, dass ihr damals 19-jähriger Sohn Opfer eines Verbrechens geworden ist. Dafür hatte die Staatsanwaltschaft allerdings keine Beweise gefunden und das Ermittlungsverfahren eingestellt. Deshalb hatten die Eltern in einem so genannten Klageerzwingungsverfahren, eine auf den Vorwurf der Beteiligung an einem Tötungsdelikt gestützte öffentliche Hauptverhandlung gegen zwei Beschuldigte erreichen wollen.

Der OLG-Senat aber sah dafür keine genügende Veranlassung. Eine Verurteilung der Beschuldigten wegen Beteiligung an einem Tötungsdelikt sei nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu erwarten. Es gebe keine Belege, dass - wie die Antragsteller vorgebracht haben - ihr Sohn am Ende einer Auseinandersetzung mit den Beschuldigten in den Rhein gestoßen wurde, so der Senat. Auch wenn Anhaltspunkte dafür bestünden, dass Jens Bleck mit den Beschuldigten (im Beisein einer Zeugin) auf der von Bad Honnef auf die Insel Grafenwerth führende Brücke zusammengetroffen und von dort ins Wasser geraten sei, lasse sich eine Beteiligung der Beschuldigten am Tod des Studenten weder konkretisieren noch mit den derzeit vorhandenen Beweismitteln nachweisen. Zielführende Ansätze für andere als die bislang durchgeführten umfangreichen Ermittlungen seien nicht erkennbar. (kmü)