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Streit um Kita-GebührenFamilienvater verklagt Bad Honnef

Lesezeit 3 Minuten

Sind ein Stück weit in eine „Gebührenmühle“ zwischen zwei Kommunen geraten: Nora und Götz-Michael Böttcher mit ihren Kindern Luise und Helene.

Bad Honnef/Bonn – Götz-Michael Böttcher ist auf gleich zwei Städte derzeit gar nicht gut zu sprechen. „Das ist ein Paradebeispiel verfehlter Familienpolitik“, meint der Vater von zwei Kindern im Alter von zwei und drei Jahren.

Der Grund für Böttchers Ärger: Er muss nach eigenen Angaben „für eine einzige Leistung zwei Mal bezahlen“, und das bedeute unter dem Strich: Für die siebenmonatige Betreuung seiner Kinder Luise und Helene in einer Bonner Kindertagesstätte müsse er den Städten Bad Honnef und Bonn insgesamt „sage und schreibe“ 9000 Euro zahlen. „In unseren Augen ein echter Skandal“, so der 40-jährige Bad Honnefer Familienvater, der ein Stück weit in eine „Gebührenmühle“ zwischen zwei Kommunen geraten zu sein scheint.

Nach Umzug blieben Kinder in Bonner Kita

Die Geschichte ist ein bisschen vertrackt: Im November 2014 zog die zurzeit noch vierköpfige Familie – das dritte Kind ist gerade unterwegs – von Bonn nach Bad Honnef. Da das Ehepaar Götz-Michael und Nora Böttcher am neuen Wohnort nicht gleich einen Kita-Platz bekam, blieben Luise und Helene in einer Bonner Kita.

Die Böttchers zahlten gemäß der Bonner Satzung ihre Elternbeiträge (für ein Kind zog die Geschwisterkindbefreiung), und zwar bis einschließlich Februar 2016. Ab dem 1. März 2016 besuchten beide Kinder dann eine Bad Honnefer Kita, und die Böttchers zahlten ihre Elternbeiträge an die Badestadt.

Mehrere Tausend Euro rückwirkend gefordert

Dann wird’s kompliziert: Im Oktober 2016 kam nach Angaben des Familienvaters überraschend Post der Stadt Bonn. Deren Inhalt: Die Bundesstadt wolle rückwirkend für die Zeit von August 2015 bis einschließlich Februar 2016 (also dem Zeitpunkt des Kita-Wechsels nach Bad Honnef) vom „Interkommunalen Finanzausgleich“ Gebrauch machen, wonach Bad Honnef die Gebühren gemäß ihrer Satzung „eintreibt“ und an die Stadt Bonn weiterleitet.

Die Folge: Für die besagten sieben Monate wolle Bad Honnef im nachhinein Elternbeiträge in Höhe von 6632 Euro (jetzt für zwei Kinder). „Wohlgemerkt zusätzlich zu den circa 2400 Euro, die wir bereits an die Stadt Bonn entrichtet haben“, schreibt Böttcher in einem Brief an die Rundschau.

„Nur weil eine Kommune von der anderen Geld haben will, sollen wir also ,mal eben’ 6632 Euro zahlen. Da fehlen einem die Worte.“ Selbst wenn er die 2400 Euro von Bonn zurückbekäme (was zugesagt, aber noch nicht passiert sei), blieben zusätzliche Kosten von 4200 Euro.

Fehlende Rechtsgrundlagen der Städte?

Böttcher hat gegen den Bonner Bescheid Widerspruch eingelegt, den die Stadt noch prüfe. Gegen die Stadt Bad Honnef habe er Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Da das keine aufschiebende Wirkung habe, müsse die Familie nun sehen, wo sie so viel Geld auftreiben könne, wenngleich Bad Honnef einem Zahlungsaufschub bis Ende dieses Monats zugestimmt habe.

Böttcher ist überzeugt, dass er mit Widerspruch und Klage Erfolg haben wird. In seinen Augen hat die Stadt Bad Honnef keine Rechtsgrundlage, aufgrund derer sie die Beiträge verlangen könne. Schließlich seien die Kinder in eine Bonner Einrichtung gegangen. Zudem wirft er ihr eine zwiespältige Argumentation vor, weil sie der Familie die Geschwisterkindbefreiung nicht zugestehe, da die Kinder in Bonn betreut worden seien. „Das ist ein logischer Bruch in der Argumentation.“

Nach Böttchers Einschätzung fehlt auch der Stadt Bonn eine Rechtsgrundlage. „Die Stadt Bonn durfte schlicht ihre ursprünglichen Beitragsbescheid nicht einfach rückwirkend aufheben (...). Dies war rechtswidrig.“ Die Familie habe auf die Wirksamkeit des Beitragsbescheids vertrauen dürfen. „Auf junge Familien“, so Böttchers Fazit, „wirkt so ein Handeln nur abschreckend“.

Die Städte wollen sich gegenüber der Rundschau auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern. Die übereinstimmende Begründung beider Behörden: Es handele sich um eine schwebendes Verfahren.