Björn SeelbachBefangen, gerügt und ausgeschlossen

Der Stadtrat Königswinter stellte in seiner Sitzung am vergangenen Montag die Befangenheit von Björn Seelbach fest. (Foto: Ralf Klodt)
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Königswinter – Björn Seelbach muss sein Mandat als Sachkundiger Bürger im Jugendhilfeausschuss der Stadt Königswinter niederlegen. Auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP stellte der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung am Montagabend die Befangenheit des SPD-Chefs von Königswinter fest. Rechtsanwalt Seelbach, der zudem von Bürgermeister Peter Wirtz für sein Verhalten gerügt wurde, war in die Schusslinie geraten, weil er im „Fall Anna“ möglicherweise in einer Nebenklage die Vertretung von Annas Mutter in der Verhandlung gegen eine Mitarbeiterin des städtischen Jugendamtes übernimmt.
Eine solche Mandatierung hatte Seelbach in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 7. März auf Anfrage des Ausschussmitglieds Norbert Mahlberg (CDU) verneint. „Tatsächlich war Herr Seelbach im Besitz einer Mandatsvollmacht mit Datum vom 10. Januar 2013“, erklärte Peter Wirtz. Der Bürgermeister führte aus, dass die Gemeindeordnung vorschreibe, dass Seelbach in seiner ehrenamtlichen Ausschusstätigkeit weder beratend noch entscheidend mitwirke dürfe, wenn die „Entscheidung einer Angelegenheit einer von ihm kraft Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil bringen kann“. Da es in der Ausschusssitzung am 7. März um eine Anfrage in Zusammenhang mit dem „Fall Anna“ ging, hätte für Seelbach in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt und Interessenvertreter und damit auch für Annas Mutter ein Vorteil entstehen können. „Eine Interessenkollision wäre zumindest denkbar. Eine Befangenheit lag somit vor“, sagte Wirtz. Zudem habe Seelbach auf die Frage nach der Mandatierung im Ausschuss unzutreffend geantwortet. Für die nicht bekundete Befangenheit und die unzutreffende Antwort rügte der Bürgermeister das Verhalten Seelbachs. Seelbach selbst hatte am 7. März argumentiert, er sei nicht befangen, weil das Gericht die Nebenklage noch nicht zugelassen habe.