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Ermittlungsverfahren39-jähriger Bonner droht Freundin mit Gewalt – Polizei verweist ihn der Wohnung

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Ein Polizist steht im Regen vor einem Streifenwagen, dessen Blaulicht aktiviert ist. (Symbolbild)

Eine Frau in Bonn drohte ihr Lebensgefährte mit Gewalt. (Symbolbild)

In Bonn erhielt ein Mann durch die Polizei ein zehntägiges Rückkehrverbot in die gemeinsame Wohnung mit seiner Partnerin.

Polizisten der Bonner City-Wache wurden am Dienstag, 28. November, in einem Fall von häuslicher Gewalt alarmiert. Laut Angaben der Polizei soll ein Mann seiner Lebensgefährtin mit körperlicher Gewalt gedroht haben.

Die Beamten verwiesen den 39-Jährigen infolgedessen der Wohnung. Außerdem zeigte die Frau den Tatverdächtigen wegen Bedrohung an. Er muss jetzt zehn Tage der gemeinsamen Wohnung fernbleiben, sonst droht ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro – ein übliches Verfahren bei Fällen häuslicher Gewalt.

Rückkehrverbot soll Betroffenen helfen, sich Unterstützung zu suchen

Das sogenannte zehntägige Rückkehrverbot bei einer Wohnungsverweisung durch die Polizei soll den Opfern Zeit geben, sich Unterstützung bei Hilfseinrichtungen wie Frauenhäusern zu holen. Es gilt nicht nur bei Fällen körperlicher Gewalt, sondern auch bei psychischer Gewalt.

Weitere Informationen für Betroffene und Interessierte zum Thema „Häusliche Gewalt - Das Opfer bleibt, der Täter geht“ stellt die Polizei auf ihrer Website zur Verfügung. (lvn)