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Bonner Krankenhau verklagtÄrzte sollen Kaiserschnitt verweigert haben

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Die modellhafte Nachbildung der Justitia (Symbolbild)

Bonn – Nach der dramatischen Geburt ihrer Tochter am 5. Januar 2012 war alles nicht mehr so wie vorher: Die damals 25-Jährige war durch die Entbindung so schwer verletzt worden, dass sie an den irreparablen Folgen bis heute leidet. Zudem gilt die gelernte medizinisch-technische Assistentin als zu 50 Prozent schwerstbehindert und bekommt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Das einzige Glück: Die kleine Tochter ist – trotz all der Risiken – gesund auf die Welt gekommen.

Vor dem Bonner Landgericht hat die heute 28-Jährige den Krankenhaus-Betreiber auf mindestens 30 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Darüber hinaus verlangt sie die Feststellung aller weiteren Folgeschäden. Die Klägerin wirft Klinik-Ärzten sowie der Hebamme gravierende Behandlungsfehler vor. Während der Geburt habe sie wiederholt um einen Kaiserschnitt gebeten, den man ihr jedoch verweigert hätte. Zudem sei der Dammschnitt nicht lang genug gewesen, hierdurch habe sie einen Dammriss vierten Grades mit irreparablen Folgen erlitten. Zwei spätere Operationen in Spezialkliniken konnten den Geburtsschaden nicht beheben.

Bei der Geburt war es zu unerwarteten Komplikationen gekommen: Zum einen war das Mädchen mit über vier Kilo über 1000 Gramm schwerer gewesen, als nach einer Ultraschall-Untersuchung vermutet. Kritisch wurde es auch, weil das Kind ungünstig, mit angewinkelten Arm vor dem Gesicht, gelegen hatte. Diese sogenannten Schulter–Dystokie war erst entdeckt worden, nachdem der Kopf des Kindes bereits draußen war. Daraufhin hatte die Hebamme den Dammschnitt ausgeführt.

Die verklagte Bonner Klinik bestreitet sämtliche Vorwürfe: Die Klägerin habe nicht nach einem Kaiserschnitt verlangt, auch habe es keine medizinische Indikation gegeben, eine solche Operation durchzuführen. Zudem bestreiten die Geburtshelfer, dass ein längerer Dammschnitt die schweren Verletzungen verhindert hätte.

Die geburtsgeschädigte Mutter selbst hatte 2013 die Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein eingeschaltet. Aber die Sachverständigen stellen fest, dass kein Behandlungsfehler vorliegt, sondern sprechen „von einem schicksalhaften Verlauf der Geburt“. Auch ein von der 9. Zivilkammer eingeholtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass kein gravierender Fehler gemacht wurde: Für die Geburtshelfer sei nicht erkennbar gewesen, dass gleich zwei belastende Faktoren auf den Beckenboden der Frau eingewirkt hätten: nämlich das hohe Geburtsgewicht und die Fehlhaltung des Säuglings.

Für die junge Mutter ist das Ergebnis nicht akzeptabel: Vor Gericht sollen demnächst der Sachverständige gehört werden, aber auch weitere Zeugen, um zu belegen, dass sie damals nach einem Kaiserschnitt verlangt habe.

(Aktenzeichen: Landgericht Bonn 9 O 297/14)