Wendler-Anwalt spricht von StalkingBornheimer wehrt sich gegen Verfügung

Der Eingang des Bonner Landgerichts.
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Bornheim – Bornheim. Der Sänger Michael Wendler hatte kürzlich eine einstweilige Verfügung gegen einen Mann aus Bornheim erwirkt, doch der hat nun Widerspruch gegen die Verfügung des Bonner Landgerichts eingelegt. Er habe mit seiner Veröffentlichung in einem sozialen Netzwerk nicht gegen Wendlers Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen, da dessen Name gar nicht genannt werde.
Eine Zivilkammer hatte dem Antrag des in den USA lebenden Schlagersängers zuvor stattgegeben und angeordnet, dass der Mann aus dem Vorgebirge das Video löschen soll. Andernfalls müsse er mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 250 000 Euro rechnen. Diesem Wunsch ist der Bornheimer mittlerweile auch nachgekommen. Die Aufnahmen zeigten das von Wendler aktuell bewohnte Haus in Florida. „Der Absturz geht weiter – günstiger geht es fast schon nicht mehr“ hieß es in dem Kommentar darunter. Schöne Pool-Fotos könnten jetzt auch nicht mehr gemacht werden. Von wem der Bornheimer sprach, dürfte jedem seiner Follower klar gewesen sein.
Männer waren offenbar mal befreundet
Die einstweilige Verfügung will der Bornheimer aber nicht so einfach hinnehmen: Der Hintergrund der nach seiner Meinung harschen Reaktion auf seinen Post sei die Tatsache, dass er früher einmal mit dem Entertainer befreundet gewesen sei. Er habe sogar dessen in großem Stil und mit Medienbeteiligung in Las Vegas geplante Hochzeit mitorganisieren sollen. Nach Wendlers umstrittenen Äußerungen zu Corona-Maßnahmen wurde die Feier aber abgesagt und der Bornheimer forderte vergeblich angeblich entstandene Stornokosten für die Reise.
Wendler-Anwalt spricht von Stalking
Wendlers online zu der Verhandlung zugeschalteter Anwalt ließ in Bezug auf den Bornheimer das Wort „Stalking“ fallen. Sein Mandant Wendler habe nach dem Umzug innerhalb des Sunshine-States Ruhe haben wollen. Dank des Posts tauchten nun aber immer wieder Touristen vor seinem Haus auf, die ihn belästigten. Der Bornheimer und sein Anwalt widersprachen dem Stalking-Vorwurf ausdrücklich. Große Erfolgschancen scheint der Widerspruch bei der Bonner Kammer allerdings nicht zu haben, Mitte November will die Richterin ihre Entscheidung verkünden. Der Anwalt des Bornheimers spielt aber schon mit dem Gedanken, in die nächste Instanz zu gehen.