Gruseliger Kriminalfall aus KönigswinterLand wegen Leichengeruchs verklagt

Die Polizei steht vor dem Haus in Ittenbach, in dem eine Frauenleiche gefunden wurde.
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Bonn/Königswinter – Im Oktober 2013 hatte ein 52-jähriger Gastronom aus Ittenbach die Ermittler nach sechs Jahren zum Grab seiner Frau geführt, die jahrelang als vermisst galt. Im Weinkeller des Hauses, wo die Familie seit vielen Jahren gewohnt hatte, hatte er die Leiche der 40-Jährigen einbetoniert. Das Öffnen des Grabs und der furchtbare Verwesungsgeruch beschäftigen demnächst die 1. Zivilkammer der Bonner Landgerichts.
Denn die Eigentümerin des Einfamilienhauses hat das Land Nordrhein-Westfalen auf 26?223, 76 Euro Schadensersatz verklagt. Nach der Bergung der Leiche am 30. Oktober 2013 habe die Polizei, so heißt es in der Klage, das Haus vier Tage lang versiegelt, ohne dass die Fundstelle, die mit Leichenflüssigkeit durchsetzt war, abgedeckt worden sei. Zudem sei die ausgehängte Kellertür nicht wieder eingehängt worden; auch alle anderen Türen wären nicht geschlossen worden. So habe sich der Verwesungsgeruch im ganzen Haus, in Wände, Böden und Hausrat festsetzen können. Der Geruch sei unerträglich gewesen.
Eine Sanierungsfirma, die den Tatort am 3. November 2013 besichtigt hat, konnte das Haus nur mit Atemschutzmasken und Schutzanzügen betreten. Um des Geruchs Herr zu werden, musste der Estrich rausgestemmt und neu gegossen werden, auch der Putz an den Wänden wurde erneuert. Die Holzpaneelen wurden mit Geruchsneutralisierer gereinigt. Schließlich auch musste der Hausrat der Familie komplett entsorgt werden. Die Sanierung, so die Klägerin, habe bis Mitte Dezember gedauert.
Das Land NRW wehrt sich gegen den Vorwurf, die Polizei habe unsauber gearbeitet: Bei der viertägigen Spurensicherung am Tatort hätten die Polizeibeamten nicht verhindern können, dass der Geruch sich im Haus verbreite. Auch die Ermittler hätten den Ort nur mit Atemschutzmasken betreten können. Schließlich habe man vorrangig zumutbare Arbeitsbedingungen für die eingesetzten Beamten gewährleisten müssen, so die Antwort des Landes.
Der heute 53-Jährige Mann wurde im März 2014 vom Bonner Schwurgericht wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt (die Rundschau berichtete). Nach einem Streit hatte er seine Ehefrau am 14.?Februar 2008 im Badezimmer erwürgt und die Tote einen Tag später in einen Betonsockel eingemauert, auf dem später ein Weinregal stand. Seinen beiden Kindern und Nachbarn hatte der Familienvater erklärt, seine Frau habe ihn nach einem Streit verlassen. Erst nach Recherchen eines Fernsehsenders, den die Tochter um Hilfe bei der Suche nach der verschwundenen Mutter gebeten hatte, wurden die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen.