Hundehalter verklagt PostboteZusteller soll nicht von „Bissattacke“ sprechen dürfen

Das Landgericht in Bonn
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Bonn/Alfter – Dass Postboten mitunter gefährlich leben, ist bekannt. An Gartentoren oder Haustüren werden sie von Hunden angebellt, angeknurrt, manchmal eben auch gebissen. So soll es in einer Siedlung nahe dem Kottenforst am 19. Mai 2018 zu einer bissigen Kollision zwischen einem Jagdhund und einem Briefträger gekommen sein. Das Gartentor sei geöffnet gewesen, das Tier – das dem zur Tatzeit abwesenden Nachbarn gehörte – sei nicht angeleint auf den Postboten zugekommen und habe ihn in sein linkes Bein gebissen. Der Nachbar, in dessen Obhut sich der Hund befand, habe den Postboten noch aufgefordert, nachzuschauen, ob er durch den Angriff verletzt worden sei. Aber der 44-Jährige, noch ganz im Schrecken, habe abgewinkt und sei erst mal weitergezogen. Später erst habe er die Bissverletzung entdeckt und sei ins Krankenhaus gegangen.
Zusteller soll Jagdhund nicht als „gefährlich“ bezeichnen dürfen
Der Fall liegt jetzt dem Bonner Landgericht vor, jedoch anders als erwartet. Denn nicht der verletzte Postbote verklagt den Hundehalter, sondern umgekehrt: In seiner Klage fordert der 79-jährige Hundebesitzer den Zusteller auf, mehrere Behauptungen zu unterlassen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigte. So soll der Briefträger nicht mehr sagen dürfen, dass er Opfer einer Bissattacke durch seinen Hund geworden sei und dass er deswegen nicht mehr arbeiten konnte. Auch soll ihm verboten werden, den Jagdhund als „gefährlich“ einzustufen oder dass er – der Kläger – seine Pflichten als Hundehalter vernachlässigt habe. Schließlich fordert der 79-Jährige ein Schmerzensgeld, weil er sich nach dem Vorfall einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung ausgesetzt sah, das am Ende wegen geringer Schuld eingestellt wurde. Denn von einem Biss könne keine Rede sein, heißt es in der Klageschrift.
Vielmehr habe sein Hund, so der 79-Jährige (der bei dem Vorfall nicht anwesend war), den Postboten höchstens in den Oberschenkel „gezwackt“. Aber daran sei vor allem das Verhalten des Mannes Schuld: Denn als sich das Tier „ohne Aggression“ dem Amtsträger genähert habe, habe dieser völlig „inadäquat reagiert“: Der 44-Jährigen habe einen Poststapel, den er in der Hand hielt, „in Richtung des Hundes geschleudert“.
Der verklagte Briefträger hingegen kann die Verletzung am linken Oberschenkel belegen: Denn er war in der Klinik länger behandelt worden; auch war er fast fünf Wochen, vom Tag des Vorfalls bis zum 23. Juni 2018, arbeitsunfähig. Schließlich – auch das ist ungewöhnlich – hat die Versicherung des Hundehalters dem Postboten bereits 1500 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Freiwillig, ohne dass er klagen musste. Den Fall verhandelt im Kürze die 7. Zivilkammer.
(AZ: Landgericht Bonn 7 O 410/19)